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Entwicklung des Verbraucherschutzes (IV) – Tierschutz Berlin

21.11.2016
Berlin

Beschreibung

Das Dokument behandelt eine Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Claudia Hämmerling (GRÜNE) zur Personalsituation und Kontrollpraxis der Berliner Aufsichtsbehörde für Tierversuche. Entgegen anderslautenden Berichten bestätigt der Senat, dass nur die Leitungsstelle der zuständigen Fachgruppe unbesetzt war, nicht aber zwei von drei Stellen. Die Genehmigung und Kontrolle von Tierversuchen seien dennoch sichergestellt. Die vakante Leitungsposition soll bald besetzt werden. Seit Januar 2016 wurden 227 neue Tierversuchsvorhaben genehmigt, zehn Vor-Ort-Kontrollen wurden bis August 2016 durchgeführt. Es gibt keine gesetzlich festgelegte Frequenz für Kontrollen. Der Senat plant, das LAGeSo personell zu verstärken. Hinsichtlich Organentnahmen bei Tieren wird klargestellt, dass solche Maßnahmen im Rahmen eines genehmigten Forschungsprojekts nicht gesondert angezeigt werden müssen, sondern Bestandteil des Antrags sind. Eine gesonderte Anzeige oder Genehmigung ist nur erforderlich, wenn die Entnahme zu nichtwissenschaftlichen Zwecken erfolgt.


Fragen

1. Wie bewertet der Senat die Arbeit des Berliner Tierschutzbeauftragten in den vergangenen fünf Jahren und welche Schlussfolgerungen ergeben sich daraus? 2. Wie hat sich die Zahl der Tierversuche in Berlin entwickelt und welche Erklärungen gibt es dafür? 3. Welche Maßnahmen hat der Senat ergriffen, um die Zahl der Tierversuche zu verringern? 4. Welche Tiere hält der Senat für schützenswert im Sinne des Tierschutzgesetzes? 5. Inwiefern hat sich der Giftköderatlas bewährt? 6. Welche Maßnahmen hat der Senat im Zusammenhang mit Kutschpferden in Berlin ergriffen und sieht er weitere Möglichkeiten, den Tieren eine artgerechte Haltung zu garantieren (präventiv und nicht nur im Kontrollbereich der Bezirke)?