Fragen
1. Treffen Informationen zu, dass in der Aufsichtsbehörde über Tierversuche derzeit zwei von drei Personalstellen unbesetzt sind?
2. Wie sollen unter diesen Bedingungen ordnungsgemäße Genehmigungsverfahren umgesetzt werden und wie werden die Kontrollen sichergestellt?
3. Weshalb ist eine Ausschreibung nicht rechtzeitig erfolgt?
4. Auf welchen Teil ihrer Arbeit soll die Aufsichtsbehörde aufgrund des Personalengpasses verzichten?
5. Kann der Senat bestätigen, dass eine ordnungsgemäße Prüfung der Tierversuchsanträge derzeit nicht möglich ist?
6. Wie viele Tierversuchsvorhaben gibt es seit Januar 2016?
7. Wie oft sollen diese Vorhaben kontrolliert werden?
8. Wann war die letzte Kontrolle einer Tierversuchseinrichtung und wie viele Kontrollen sind in diesem Jahr erfolgt?
9. Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um diesen Missstand abzustellen?
10. Wann ist die Organentnahme eines Tieres für In-vitro-Methoden anzeigepflichtig und wann genehmigungspflichtig?
11. Müssen Organentnahmen nach Vorbehandlung von Versuchstieren im Forschungsprojekt gesondert angezeigt oder als Spendentiere aufgeführt werden?