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Haltung von Hunden in Tierversuchseinrichtungen im Freistaat Sachsen

05.03.2025
Sachsen

Beschreibung

Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper (Die Linke) bezieht sich auf die Haltung von Hunden in Tierversuchseinrichtungen im Freistaat Sachsen seit 2018. Die Veterinärmedizinische Fakultät (VMF) Leipzig ist die einzige genannte Einrichtung, in der Hunde – ausschließlich der Rasse Beagle – gehalten wurden. Detaillierte Angaben zu Anzahl, Geschlecht und Herkunft der Hunde liegen der Staatsregierung nicht vor, da diese Informationen gemäß Tierschutz-Versuchstierverordnung in den Einrichtungen selbst dokumentiert werden. Die VMF besitzt keine Zuchterlaubnis; alle Hunde stammen aus externen Quellen, deren genaue Herkunft nicht genannt wird. Die maximale Anzahl an Hunden, die an der VMF gehalten werden dürfen, beträgt in der Regel zehn, zeitweise wurde die Erlaubnis auf elf Hunde erweitert. Die Haltung erfolgt in stabilen Gruppen. Einzelhaltung ist nur bei medizinischer Notwendigkeit und vorübergehend erlaubt, konkrete Fallzahlen dazu liegen der Staatsregierung ebenfalls nicht vor.


Fragen

1. In welchen Tierversuchseinrichtungen im Freistaat Sachsen wurden bzw. werden seit 2018 Hunde gehalten? 2. Wie viele Hunde könnten maximal in den Tierversuchseinrichtungen gehalten werden? 3. Woher stammen die Hunde, die seit 2018 in den Tierversuchseinrichtungen gehalten wurden? 4. In welchen Gruppenzusammensetzungen wurden die Hunde seit 2018 gehalten? 5. In wie vielen Fällen seit 2018 befanden sich Hunde in Einzelhaltung, aus welchen Gründen und für welche Dauer?