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Haltung und Verbleib von Laborhunden nach Versuchsende

10.03.2025
Sachsen

Beschreibung

Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper (Die Linke) thematisiert Haltung und Verbleib von Hunden nach Beendigung ihrer Verwendung in Tierversuchen. Laut Antwort der Sächsischen Staatsregierung wurden Hunde, sobald keine weitere Verwendung in Versuchsvorhaben vorgesehen war, in private Hände abgegeben. Ein Beispiel dafür ist ein Hund an der Veterinärmedizinischen Fakultät (VMF) Leipzig, der im Dezember 2023 aufgrund einer medizinischen Indikation nicht in Tierversuche eingebunden wurde. Bis zur Abgabe wurden die Tiere weiterhin unter den gewohnten Bedingungen in der Einrichtung gehalten. Angaben zu Haltung, Verweildauer oder Verbleib der Tiere sind laut Tierschutz-Versuchstierverordnung in den jeweiligen Einrichtungen zu dokumentieren; entsprechende Aufzeichnungen liegen der Staatsregierung jedoch nicht vor.


Fragen

1. Wie viele Hunde wurden seit 2018 jeweils wie lange in Tierversuchseinrichtungen gehalten, nachdem sie endgültig aus Tierversuchen ausgeschieden waren? 2. Wurden Hunde nach Beendigung der Versuche anders gehalten als währenddessen? 3. Was geschah mit Hunden, die nach Beendigung der Versuche nicht mehr in der Einrichtung gehalten wurden?