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Kommen die Genehmigungsbehörden ihren gesetzlichen Aufgaben nach?

13.10.2015
Berlin

Beschreibung

Der Senat von Berlin beantwortet eine schriftliche Anfrage der Abgeordneten Claudia Hämmerling (GRÜNE) zur Einhaltung gesetzlicher Pflichten durch die Genehmigungsbehörden bei Tierversuchen. In Berlin gibt es 68 Tierversuchseinrichtungen mit insgesamt 1.637 laufenden Verfahren. Im Jahr 2015 wurden bis Mitte Oktober nur 19 Kontrollen durchgeführt, während es 2014 noch 35 waren, sodass keine Verbesserung der Kontrollfrequenz erkennbar ist. Trotz gestiegener Arbeitsbelastung aufgrund gesetzlicher Änderungen seit 2013 erfüllt das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) seine Aufgaben weitgehend. Der Senat beobachtet die Situation und prüft gegebenenfalls eine personelle Aufstockung. Tierversuchsanträge müssen innerhalb von 40 Arbeitstagen entschieden werden, eine Fristverlängerung um 15 Tage ist möglich, jedoch führt eine Verzögerung nicht automatisch zu einer Genehmigung. Die erste retrospektive Bewertung schwer belastender Tierversuche durch das LAGeSo ist frühestens für Anfang 2017 vorgesehen. Insgesamt zeigt sich, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollpflichten bisher nicht intensiviert wurden, die personelle Ausstattung aber als weitgehend ausreichend eingeschätzt wird.


Fragen

1. Konnte die Genehmigungsbehörde ihre gesetzliche Kontrollpflicht, alle Tierversuchseinrichtungen im Dreijahresturnus zu kontrollieren, inzwischen verbessern und wie häufig wurden die Berliner Tierversuchseinrichtungen zuletzt kontrolliert und wie viele Einrichtungen gibt es? 2. Welche Konsequenzen zieht der Senat daraus, dass die zuständige Genehmigungs- und Kontrollbehörde aufgrund ihrer unzureichenden personellen Ausstattung, die staatlich vorgeschriebenen Aufgaben nicht vollumfänglich erfüllen kann, insbesondere aufgrund des Aufgabenzuwachses durch die Novellierung des Tierschutzgesetzes? 3. Welche Konsequenzen ergeben sich, wenn die Genehmigungsbehörde einen Tierversuchsantrag nicht innerhalb der in § 32 Satz 1 Tierschutz-Versuchstierverordnung vorgeschriebenen Frist von 40 Arbeitstagen ab dem Eingang bearbeitet? 4. Wann ist mit der ersten von den MitarbeiterInnen des LaGeSo erstellten retrospektiven Bewertung der schwer belastenden Tierversuche zu rechnen?