Fragen
1. Konnte die Genehmigungsbehörde ihre gesetzliche Kontrollpflicht, alle Tierversuchseinrichtungen im Dreijahresturnus zu kontrollieren, inzwischen verbessern und wie häufig wurden die Berliner Tierversuchseinrichtungen zuletzt kontrolliert und wie viele Einrichtungen gibt es?
2. Welche Konsequenzen zieht der Senat daraus, dass die zuständige Genehmigungs- und Kontrollbehörde aufgrund ihrer unzureichenden personellen Ausstattung, die staatlich vorgeschriebenen Aufgaben nicht vollumfänglich erfüllen kann, insbesondere aufgrund des Aufgabenzuwachses durch die Novellierung des Tierschutzgesetzes?
3. Welche Konsequenzen ergeben sich, wenn die Genehmigungsbehörde einen Tierversuchsantrag nicht innerhalb der in § 32 Satz 1 Tierschutz-Versuchstierverordnung vorgeschriebenen Frist von 40 Arbeitstagen ab dem Eingang bearbeitet?
4. Wann ist mit der ersten von den MitarbeiterInnen des LaGeSo erstellten retrospektiven Bewertung der schwer belastenden Tierversuche zu rechnen?