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Haltungsbedingungen in Tierversuchseinrichtungen

05.03.2025
Sachsen

Beschreibung

Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper (Die Linke) befasst sich mit den Haltungsbedingungen von Hunden in Tierversuchseinrichtungen in Sachsen, insbesondere an der Veterinärmedizinischen Fakultät (VMF) Leipzig. Dort werden die Hunde in Zwingern mit Auslaufflächen zwischen 10,5 und 13 m² gehalten. Jeder Zwinger ist mit einer erhöhten Plattform im Außenbereich sowie einer Liegematte im Innenbereich ausgestattet. Zusätzlich steht den Hunden eine gemeinsame Freilauffläche von 55,5 m² zur Verfügung. Die Tiere haben permanent Zugang zum Außenbereich, Spiel- und Beschäftigungsmöglichkeiten wie Kaumaterial, Tunnel, Sandkasten, erhöhte Plattformen und Apportierspiele sind vorhanden. Tägliche Ausläufe von mindestens 30 bis 60 Minuten sowie Trainings- und Eingewöhnungsprogramme ergänzen das Angebot. Seit 2018 gab es keine baulichen Veränderungen in den Haltungsbedingungen, lediglich Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen wurden durchgeführt. Tierärztliche Kontrollen und Verhaltensdokumentationen erfolgen gemäß der Tierschutz-Versuchstierverordnung in internen Aufzeichnungen, die der Staatsregierung nicht vorliegen.


Fragen

1. Wie groß sind die Käfige/ Räume, in denen die Hunde gehalten werden, und wie sind sie ausgestattet? 2. Welche Beschäftigungs- und Spielmöglichkeiten stehen den Hunden zur Verfügung? 3. Welche Möglichkeiten für Auslauf an der frischen Luft gibt es? Wie regelmäßig können die Hunde diese nutzen? 4. Gab es seit 2018 Veränderungen in den Haltungsbedingungen der Hunde, z.B. veränderte Käfiggröße, Beschäftigungsmöglichkeiten, Auslauf? 5. Wie oft werden die Hunde aktuell tierärztlich untersucht und liegen entsprechende Protokolle vor?