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Verstöße gegen das Tierschutzgesetz

21.08.2015
Berlin

Beschreibung

Der Senat von Berlin beantwortet eine schriftliche Anfrage zum Thema Verstöße gegen das Tierschutzgesetz. Zwischen 2013 und 2014 wurden jährlich mehrere hundert Fälle bearbeitet, die sich in nicht gewerbliche Straftaten (durch Polizeiabschnitte), gewerbliche Straftaten (durch das Landeskriminalamt mit 16 Mitarbeitenden) und Ordnungswidrigkeiten (durch die Bezirke) unterteilen. Die Aufklärungsquote lag bei etwa 52 % im Jahr 2013 und 56 % im Jahr 2014. Die Anzahl der Verfahren stieg leicht an, während die absoluten Fallzahlen insgesamt gering und leicht rückläufig sind. Der Senat hält diese Zahlen für keine ausreichende Grundlage, um eine Verbesserung der Tierschutzsituation zu bestätigen. Zur Eindämmung der Verstöße fördert der Senat u.a. die Kleintierklinik der FU Berlin, engagiert sich für tierversuchsfreie Alternativen und hat einen Landestierschutzbeauftragten berufen. Zudem existieren Regelungen für den tierschutzgerechten Umgang mit gefährlichen Tieren und Pferdefuhrwerken, sowie ein geplantes Hundegesetz, das einen Sachkundenachweis für Hundehalter vorsieht.


Fragen

1. Wie viele Vergehen nach dem Tierschutzgesetz wurden seit 2013 jährlich a) als nicht gewerbliche Straftaten von den Polizeiabschnitten bearbeitet (bitte nach Abschnitten auflisten), b) als gewerbliche Straftaten vom LKA mit welchem personellen Ansatz bearbeitet (bitte nach Ortsteilen/Bezirken hilfsweise Direktionen auflisten), c) als Ordnungswidrigkeiten von den Bezirken mit welchem personellen Ansatz bearbeitet (bitte nach Bezirken auflisten)? 2. Wie hoch ist die Aufklärungsquote, die Einstellungsquote und die Verurteilungsquote für diese Straftaten? 3. Wie verteilen sich die Straftaten auf die einzelnen Tierarten? 4. Wie beurteilt der Senat die Entwicklung der Verstöße gegen das Tierschutzgesetz? 5. Welche Maßnahmen hat der Senat eingeleitet, um die Verstöße gegen das Tierschutzgesetz einzudämmen?