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Tierschutzbeauftragter des Senats und Tierschutzbeauftragte der Tierschutzeinrichtungen

22.06.2015
Berlin

Beschreibung

Die Abgeordnete Claudia Hämmerling (GRÜNE) erkundigte sich beim Berliner Senat zur Rolle des Landestierschutzbeauftragten im Kontext von Tierversuchen und Alternativmethoden. Der Senat berichtet, dass in den Berliner Einrichtungen 56 firmeneigene Tierschutzbeauftragte tätig sind. Informationen zum Umfang ihrer zeitlichen Tätigkeit liegen jedoch nicht vor. Der Landestierschutzbeauftragte wird regelmäßig in tierschutzrelevante Entscheidungsprozesse einbezogen, unter anderem durch Gespräche mit der zuständigen Staatssekretärin. Er hat konkrete Vorschläge zur Förderung von Alternativmethoden gemacht, darunter die Einrichtung einer Professur im Rahmen des Graduiertenkollegs B23R an der FU Berlin, die umgesetzt wurde. Ein eigenes Budget steht dem Tierschutzbeauftragten nicht zur Verfügung; Mittel werden bedarfsweise von der Senatsverwaltung bereitgestellt, z. B. 3.000 € für den Tierschutztag 2014. Die Anfrage zeigt, dass der Senat die Expertise des Tierschutzbeauftragten anerkennt und ihn aktiv in politische und wissenschaftliche Entwicklungen einbindet.


Fragen

1. Wie viele firmeneigene Tierschutzbeauftragte arbeiten in den Berliner Tierversuchseinrichtungen (Haltung, Zucht und Tierversuche)? 2. Wie hoch ist der Stellenanteil, der diesen Tierschutzbeauftragten ausschließlich für die Begleitung und Kontrolle der Tierversuche bzw. der Haltung und Zucht der Versuchstiere zur Verfügung steht? 3. Wie hoch ist der Anteil der wöchentlichen Arbeitszeit der Tierschutzbeauftragten zu diesem Zweck? 4. Inwieweit hat der Senat den Tierschutzbeauftragten des Senats in die Entscheidungsfindung über Investitionen zugunsten von Tierversuchsvorhaben bzw. Ersatzmethoden einbezogen? 5. Welche Vorschläge hat sich der Senat vom Berliner Tierschutzbeauftragten zur Förderung von Ersatzmethoden unterbreiten lassen und wie will er diese umsetzen? 6. Sollte der Senat den Berliner Tierschutzbeauftragten bislang nicht in die Entscheidungsfindung im Zusammenhang mit der Förderung von Tierversuchen bzw. Ersatzmethoden einbezogen haben, warum nicht? Und plant er dies zu ändern? 7. Kann der Tierschutzbeauftragte frei über sein Budget verfügen und wenn ja, wie hat er es im letzten Jahr verwendet?