Fragen
1. Wie viele firmeneigene Tierschutzbeauftragte arbeiten in den Berliner Tierversuchseinrichtungen (Haltung, Zucht und Tierversuche)?
2. Wie hoch ist der Stellenanteil, der diesen Tierschutzbeauftragten ausschließlich für die Begleitung und Kontrolle der Tierversuche bzw. der Haltung und Zucht der Versuchstiere zur Verfügung steht?
3. Wie hoch ist der Anteil der wöchentlichen Arbeitszeit der Tierschutzbeauftragten zu diesem Zweck?
4. Inwieweit hat der Senat den Tierschutzbeauftragten des Senats in die Entscheidungsfindung über Investitionen zugunsten von Tierversuchsvorhaben bzw. Ersatzmethoden einbezogen?
5. Welche Vorschläge hat sich der Senat vom Berliner Tierschutzbeauftragten zur Förderung von Ersatzmethoden unterbreiten lassen und wie will er diese umsetzen?
6. Sollte der Senat den Berliner Tierschutzbeauftragten bislang nicht in die Entscheidungsfindung im Zusammenhang mit der Förderung von Tierversuchen bzw. Ersatzmethoden einbezogen haben, warum nicht? Und plant er dies zu ändern?
7. Kann der Tierschutzbeauftragte frei über sein Budget verfügen und wenn ja, wie hat er es im letzten Jahr verwendet?