Fragen
1. Stellt Ihre Behörde verbindliche Eckpunkte zur Beurteilung des Schweregrades
im Rahmen der Tierversuchsgenehmigung auf oder ist es der einzelnen
Einschätzung des jeweiligen Sachbearbeiters überlassen? Tauschen Sie sich
über die Beurteilung des Schweregrades mit anderen Behörden aus? Ist geplant,
einen bundeseinheitlichen Eckpunktekatalog zur Beurteilung des Schweregrades
zu verfassen?
2. Greift Ihre Behörde für die Bestimmung des Schweregrades auf die Einschätzung
des Schweregrades auf den Rat oder sogar die konkrete Einschätzung auf
Externe zurück? Wen ja auf wen und wie oft in den letzten fünf Jahren? Gemeint
ist hierbei nicht die Einschätzung der Tierschutzkommission.
3. Wie hoch ist der Begründungsaufwand für die Entscheidung über den
Schweregrad?
4. Müssen die Behördenmitarbeiter kenntlich machen, auf welchen Quellen ihre
Entscheidungen beruhen?
5. Werden die Mitarbeitenden regelmäßig fortgebildet zur besseren
Einschätzbarkeit des Schweregrades? Wenn ja, wie oft und von wem?
6. An welchen Vorlagen für die Meldung eines Versuchstiers orientiert sich Ihre
Behörde? Stimmt Sie sich, zwecks Einheitlichkeit, bei dem Meldeverhalten mit
anderen Behörden ab?
7. Werden die Daten, die Ihre Behörde an das BfR melden muss, bei Ihnen
anonymisiert gespeichert oder können Sie nachvollziehen, welche Versuche mit
welchen Tieren an welchem Institut durchgeführt wurden?
8. Welche Daten zu den Tierversuchen müssen Sie öffentlich zugänglich machen
und wo sind diese einsehbar?
9. Wie viel Tiere wurden im Jahr 2023 von welchem Büro bestellt? Für wie viele Tiere
wurden im Jahr 2023 von welchem Labor jeweils Akten angelegt. Bitte
Aufschlüsseln nach Art des jeweiligen Tieres.
Zur Erläuterung: Wir erhoffen durch die Differenz ermitteln zu können, welche
Tiere zwar für ein Versuchsvorhaben bestellt wurden, jedoch auf dem Weg
dorthin oder noch vor Versuchsbeginn gestorben sind. Da nach unserem
Verständnis diese Tiere bislang noch keinen Eingang in die
Tierversuchsstatistik finden.
10. Wie oft wurden Verstöße durch Ihre Behörde gegen die
Versuchstiermeldeverordnung in den letzten fünf Jahren gemäß§ 3
Versuchstiermeldeverordnung als Ordnungswidrigkeit verfolgt? Wer hat die
Ordnungswidrigkeit jeweils zur Anzeige gebracht?