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Tierversuche im Saarland

30.05.2018
Saarland

Beschreibung

Im Saarland wurden 2017 insgesamt 52 Tierversuchsanträge gestellt und alle genehmigt. Zusätzlich wurden 18 nicht genehmigungspflichtige Vorhaben angezeigt. Hauptsächlich wurden Mäuse (über 20 000), Ratten, Schweine und andere Tiere verwendet, teils für Tierversuche (§ 7 Abs. 2 TierSchG), teils zur Organ-/Gewebeentnahme (§ 4 Abs. 3 TierSchG). Tierversuche führten Einrichtungen der Universität des Saarlandes, die Pharmacelsus GmbH und das Helmholtz-Institut durch. Die Landesregierung verpflichtet sich zu aktivem Tierschutz und dem 3R-Prinzip (Replacement, Reduction, Refinement), prüft die Unerlässlichkeit jedes Vorhabens streng und fördert Alternativen wie das Projekt „cardio3R“ (rund 322 000 € Förderung bis 2019). Weitere Maßnahmen sind Fortbildungen für Tierschutzkommissionsmitglieder und das öffentliche „Homburger Kolloquium“ zur Versuchstierkunde. Ziel ist, Tierversuche soweit möglich zu vermeiden, zu verringern und zu verbessern.


Fragen

1. Wie viele Anträge auf Durchführung von Tierversuchen wurden im Jahr 2017 gestellt und wie viele davon wurden genehmigt? 2. Wenn Anträge abgelehnt wurden, wie lautete die jeweilige Begründung für die Ablehnung? 3. Wie viele von der Genehmigungspflicht ausgenommene Versuchsvorhaben/Tierversuche wurden im Jahr 2017 den Behörden angezeigt? 4. An welchen Tierarten wurden im Jahr 2017 Tierversuche vorgenommen und in jeweils welcher Anzahl? 5. Zu welchen Zwecken wurden die Tiere bei den Versuchen verwendet (bitte nach Tierart auflisten)? 6. Welche Unternehmen, Institutionen und sonstige Einrichtungen im Saarland haben im Jahr 2017 Tierversuche durchgeführt und in jeweils welcher Anzahl? 7. Sind mit dem „aktiven Tierschutz“ auch Maßnahmen zur Reduzierung von Tierversuchen gemeint und wenn ja, was tut die Landesregierung zurzeit aktiv für eine Reduzierung von Tierversuchen?