Fragen
1. Wie viele neue Tierärzte und weiteres Verwaltungspersonal wurden seit Inkrafttreten der Novelle des Tierschutzgesetzes eingestellt, um eine adäquate Kontrolle sicherzustellen?
2. Wie viele Versuchstierhaltungen und -zuchten gibt es derzeit im Land Berlin, und wie viele genehmigungs- bzw. anzeigepflichtige Tierversuche laufen momentan?
3. Wie viele Kontrollen von Lieferanten, Züchtern und Verwendern hat das LAGeSo seit August 2013 im Vergleich zu den beiden Vorjahren durchgeführt, und wie viele davon ohne vorherige Anmeldung?
4. Wie viel Prozent der wöchentlichen Arbeitszeit steht den TierärztInnen des LAGeSo für die Überwachung von Versuchstierzuchten, -haltungen und Tierversuchen zur Verfügung? Entspricht dies den Vorgaben des Artikels 34 der Richtlinie 2010/63/EU?