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Personelle Ausstattung zur Erfüllung der neuen Bestimmungen bei der Überwachung von Tierversuchen und Versuchstierhaltungen in Berlin

17.10.2014
Berlin

Beschreibung

Die schriftliche Anfrage thematisiert die personelle Ausstattung des Landesamts für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) zur Überwachung von Tierversuchen nach der Novellierung des Tierschutzgesetzes. Seit Inkrafttreten der Änderungen wurde kein zusätzliches tierärztliches oder Verwaltungspersonal eingestellt. Über eine personelle Aufstockung soll im Rahmen der Dienstkräfteanmeldung 2016/2017 entschieden werden. Aktuell existieren in Berlin 67 genehmigte Versuchstierhaltungen und -zuchten. Es laufen 780 genehmigungspflichtige sowie 617 anzeigepflichtige Tierversuchsvorhaben. Seit den gesetzlichen Änderungen im August 2013 wurden Kontrollen durchgeführt, jedoch keine unangekündigt. Eine prozentuale Angabe der Arbeitszeit, die Tierärztinnen und Tierärzte für Überwachungsaufgaben aufwenden, ist nicht verfügbar. Der Senat verweist darauf, dass Artikel 34 der EU-Richtlinie 2010/63/EU keine konkreten Zeitvorgaben zur Überwachung enthält. Entscheidungen zur Aufgabenzuteilung erfolgen durch die Tierärzte selbst, je nach Dringlichkeit und Anlass.


Fragen

1. Wie viele neue Tierärzte und weiteres Verwaltungspersonal wurden seit Inkrafttreten der Novelle des Tierschutzgesetzes eingestellt, um eine adäquate Kontrolle sicherzustellen? 2. Wie viele Versuchstierhaltungen und -zuchten gibt es derzeit im Land Berlin, und wie viele genehmigungs- bzw. anzeigepflichtige Tierversuche laufen momentan? 3. Wie viele Kontrollen von Lieferanten, Züchtern und Verwendern hat das LAGeSo seit August 2013 im Vergleich zu den beiden Vorjahren durchgeführt, und wie viele davon ohne vorherige Anmeldung? 4. Wie viel Prozent der wöchentlichen Arbeitszeit steht den TierärztInnen des LAGeSo für die Überwachung von Versuchstierzuchten, -haltungen und Tierversuchen zur Verfügung? Entspricht dies den Vorgaben des Artikels 34 der Richtlinie 2010/63/EU?