Fragen
1. Ist bekannt, wie oft Studierende bereits von der Möglichkeit des tierfreien
Studiums Gebrauch gemacht haben? Wie viele begründete Einzelfall-
Anträge wurden gestellt? Wie viele wurden genehmigt/abgelehnt, von wem
und nach welchen Kriterien wurde dies entschieden?
2. Welche Nachweise/Begründungen müssen Studierende erbringen, um
tier(versuchs)frei studieren zu dürfen? Entstehen ihnen dadurch Nachteile?
Wenn ja, welche?
3. Welche anderweitigen Studien- und Prüfungsleistungen mussten die
Studierenden in diesem Fall stattdessen erbringen?
4. Unternehmen das Land/Unis etwas, um die tier(versuchs)freie Möglichkeit
unter Studierenden bekannt(er) zu machen? Wenn nicht, ist etwas
dergleichen vorgesehen?
5. Werden eigens Alternativkurse/Praktika angeboten?
6. In Bremen ist der Passus für ein tier(versuchs)freies Studium besonders
fortschrittlich – ist vorgesehen, ihren Passus so zu modernisieren, dass er
wenigstens diesem Beispiel entspricht oder gar noch besser vorlegt?