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IFG-Antrag; tier(versuchs)freies Studium

08.02.2024
Thüringen

Beschreibung

Die Friedrich-Schiller-Universität Jena beantwortete eine Anfrage zum tierfreien Studium gemäß Thüringer Hochschulgesetz und Transparenzgesetz. In der vorklinischen Lehre ist es Studierenden möglich, auf das Sezieren zu verzichten, etwa durch Zuschauen bei Gruppenarbeiten. Tierversuche mit lebenden Wirbeltieren finden nicht statt; etwa fünf von 130 Studierenden pro Jahrgang nutzen tierfreie Alternativen. Eine Antragstellung mit Begründung ist nicht erforderlich, und es entstehen keine Nachteile. Ersatzmethoden wie Fotos, Videos, Dummies oder Kadaver von Tieren, die aus anderen Gründen getötet wurden, kommen zum Einsatz. Informationen hierzu sind auf den Webseiten der Universität und des Universitätsklinikums verfügbar. Zudem gibt es die Möglichkeit, an Lehrveranstaltungen mit alternativen Methoden teilzunehmen. Ein formeller Antrag oder besondere Nachweise sind nicht erforderlich.


Fragen

1. Ist bekannt, wie oft Studierende bereits von der Möglichkeit des tierfreien Studiums Gebrauch gemacht haben? Wie viele begründete Einzelfall-Anträge wurden gestellt? Wie viele wurden genehmigt/abgelehnt, von wem und nach welchen Kriterien wurde dies entschieden? 2. Welche Nachweise/Begründungen müssen Studierende erbringen, um tier(versuchs)frei studieren zu dürfen? Entstehen ihnen dadurch Nachteile? Wenn ja, welche? 3. Welche anderweitigen Studien- und Prüfungsleistungen mussten die Studierenden in diesem Fall stattdessen erbringen? 4. Unternehmen das Land/Unis etwas, um die tier(versuchs)freie Möglichkeit unter Studierenden bekannt(er) zu machen? Wenn nicht, ist etwas dergleichen vorgesehen? 5. Werden eigens Alternativkurse/Praktika angeboten?