Fragen
1. Welche Ziele verfolgt die Richtlinie 2003/15/EG, und welche davon sind bis- her erreicht worden?
2. Welche Ziele wurden nicht erreicht, und warum nicht?
3. a) Wann und von wem wurde der von der EU-Kommission in Auftrag gegebene Bericht erstellt?
b) Wie lautete der genaue Auftrag an die Berichterstatter?
c) Welche konkreten Ergebnisse liefert der Bericht?
d) Welche Empfehlungen spricht der Bericht aus?
4. Wie bewertet die Bundesregierung die Zielsetzung und die Ergebnisse des Berichts?
5. Wie bewertet die Bundesregierung, dass in dem Bericht auch eine Wiederzulassung von Tierversuchen zur Prüfung von allergie- und krebsauslösen- den Eigenschaften von kosmetischen Produkten bzw. Inhaltsstoffen in Erwägung gezogen wird, obwohl diese gemäß EU-Richtlinie bereits seit 2009 rechtsmäßig verboten sind?
6. a) Bei welchen kosmetischen Produkten und Inhaltsstoffen fehlen für welche Untersuchungen noch geeignete Alternativmethoden?
b) Gibt es ausreichend andere Kosmetikprodukte für den gleichen Einsatzbereich, für die bereits Alternativmethoden bestehen, um einen Ausfall der unter Frage 6a genannten Produkte und Inhaltsstoffe auszugleichen, und wenn nein, worin besteht die Besonderheit der unter Frage 6a genannten Produkte und Inhaltsstoffe?
7. a) Welche Alternativmethoden sollten bis März 2013 vorliegen, um auf alle Tierversuche für Kosmetika verzichten zu können?
b) Warum liegen diese nicht vor?
c) Von welchen Annahmen ging man aus, als das Ziel beschlossen wurde, bis März 2013 Alternativmethoden einzuführen?
d) Welche Anstrengungen haben die Europäische Union und die Bundesregierung unternommen, um eine rechtzeitige Einführung der Alternativmethoden zu ermöglichen?
8. a) Welche Anstrengungen sind nach Auffassung der Bundesregierung zu ergreifen, damit schnellstmöglich Alternativmethoden zur Verfügung stehen?
b) Wann rechnet die Bundesregierung mit der Einführung dieser Alternativmethoden?
9. Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit, partielle Handelsbeschränkungen für kosmetische Produkte zu erlassen, die nach März 2013 nach wie vor anhand von Tierversuchen getestet werden?
10. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass das durch die EU-Richtlinie angestrebte vollständige Verbot von Tierversuchen für Kosmetik ein wichtiger Motor für die Entwicklung und Validierung weiterer tierversuchsfreier Methoden ist und eine Verzögerung in der Umsetzung eine verminderte Erforschung von Ersatzmethoden zur Folge hätte?
11. a) Welche und wie viele Tierversuche werden in Deutschland und der EU derzeit noch jährlich durchgeführt, um Kosmetikprodukte und Kosmetikinhaltsstoffe zu testen?
b) In welchem Umfang werden welche Tierarten für diese Versuche in der Europäischen Union und in Deutschland verbraucht?
c) Wie hat sich diese Anzahl in den letzten Jahren entwickelt?
12. a) In welchem Umfang fördert die Bundesregierung die Erforschung und Anwendung von Alternativmethoden zu Tierversuchen?
b) In welchem Umfang fördert die Bundesregierung die Erforschung und Anwendung von Tierversuchen?
13. a) In welcher Höhe hat die Bundesregierung in den letzten zehn Jahren finanzielle Mittel zur Förderung von Alternativmethoden zu Tierversuchen zur Verfügung gestellt, und in welchem Umfang (Angaben in Prozent) wurden diese gewährt und abgerufen?
b) Wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung?
14. Plant die Bundesregierung, die für die Förderung von Alternativmethoden zur Verfügung stehenden Mittel zu erhöhen, und wenn nein, warum nicht?