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Tierversuche und Versuchstiere in Sachsen

07.01.2016
Sachsen

Beschreibung

Die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN thematisiert Tierversuche in Sachsen zwischen 2012 und 2014. In diesem Zeitraum wurden jährlich über 100 Anträge auf Tierversuche gestellt, wovon der Großteil genehmigt wurde (2012: 128/134; 2013: 135/144; 2014: 99/106). Zudem wurden genehmigungsfreie Tierversuche angezeigt (2012: 107; 2013: 92; 2014: 65). Die Zahl der verwendeten Versuchstiere variierte und umfasste vor allem Mäuse, Ratten, Fische und Amphibien, mit insgesamt über 70.000 bis 85.000 Tieren pro Jahr. Die Staatsregierung verweist auf gesetzliche Prüfpflichten, Stellungnahmen von Tierschutzbeauftragten und externe Gutachter wie ZEBET, um die Zahl der Versuchstiere zu reduzieren. Ein direkter Vergleich der Zahlen ist wegen einer geänderten Meldeverordnung ab 2014 eingeschränkt möglich.


Fragen

1. Wie viele Anträge auf die Durchführung von Tierversuchen sind in den Jahren 2012 bis 2014 jeweils gestellt und wie viele positiv beschieden worden? 2. Wie viele Tierversuche, die von der Genehmigungspflicht ausgenommen sind, sind 2012 bis 2014 jeweils den Behörden angezeigt worden? 3. Wie hat sich die Zahl der Versuchstiere in Sachsen in den Jahren 2012 bis 2014 jeweils entwickelt? (bitte nach Tierarten aufschlüsseln) 4. Welche konkreten Maßnahmen hat die Staatsregierung seit 2012 unternommen, um die Zahl der Versuchstiere zu reduzieren und welche Ergebnisse wurden dabei erzielt?