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IFG-Antrag; tier(versuchs)freies Studium

18.12.2023
Schleswig-Holstein

Beschreibung

Das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Schleswig-Holstein bestätigt den Eingang einer Anfrage zum tier(versuchs)freien Studium. Auf die Fragen, inwieweit tierfreie Praktika oder Studienabschlüsse angeboten werden und wie viele Studierende diese Möglichkeiten nutzen, erklärt das Ministerium, dass hierzu keine Informationen vorliegen. Es besteht keine Pflicht, Daten bei den Hochschulen zu erheben, und wegen der Vielzahl zuständiger Stellen erfolgte auch keine Weiterleitung des Antrags. Stattdessen wird auf die Hochschulen als informationspflichtige Stellen verwiesen. Hinsichtlich der Frage, ob das Hochschulgesetz Schleswig-Holstein entsprechend dem fortschrittlichen Bremer Modell geändert werden soll, teilt das Ministerium mit, dass derzeit keine Änderung geplant ist.


Fragen

Sie haben seit dem 03.02.2022 in Ihrem Landeshochschulgesetz den § 3 Abs. 12, welcher bestimmt, dass in Lehre und Prüfungen auf die Verwendung eigens dafür getöteter Tiere verzichtet werden soll, sofern zulässigerweise andere Lehrmethoden und -materialien eingesetzt werden können. Damit wird es Studierenden jedoch nicht zwingend ermöglicht, wie etwa vorbildlich in Bremen, ihr Studium völlig tier(versuchs)frei zu absolvieren. Ich bitte Sie in diesem Kontext um die Übersendung von Informationen zu folgenden Fragen: 1. Inwieweit werden seitens der Universitäten den Studierenden tier(versuchs)freie Praktika angeboten bzw. ein tier(versuchs)freier Abschluss ermöglicht? 2. Sofern tier(versuchs)freie Optionen angeboten werden, wie viele Studierende haben bereits davon Gebrauch gemacht? 3. In Bremen ist der Passus für ein tier(versuchs)freies Studium besonders fortschrittlich – ist vorgesehen, ihren Passus so zu modernisieren, dass er wenigstens diesem Beispiel entspricht oder gar noch besser vorlegt?