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Tierversuche 2015 in Sachsen
10.05.2016
Sachsen
Beschreibung
Die Sächsische Staatsregierung beantwortet eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper (DIE LINKE) zu Tierversuchen in Sachsen 2015. Für Fragen zu Anzahl und Art der zu Versuchszwecken gehaltenen Tiere, der Zahl der genehmigten Vorhaben sowie den Zwecken der Tierversuche (inkl. prozentualer Angaben) liegen noch keine Daten vor. Grund ist die gesetzliche Regelung: Nach der Versuchstiermeldeverordnung melden die Behörden die Zahlen bis 30. Juni des Folgejahres anonymisiert an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), das sie anschließend auswertet und im Herbst den Ländern bereitstellt. Deshalb konnte die Staatsregierung im Mai 2016 noch keine Zahlen zu 2015 übermitteln. Konkret genannt werden jedoch die Einrichtungen, die 2015 Genehmigungen für Tierversuchsvorhaben an Wirbeltieren erhielten: das Fraunhofer-Institut, das Max-Planck-Institut, das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, die Technische Universität Dresden sowie die Universität Leipzig.
Fragen
1. Wie viele Tiere wurden im Jahr 2015 zu Versuchszwecken gehalten? (bitte aufschlüsseln nach Tierarten)
2. Wie viele Genehmigungen von Versuchsvorhaben wurden im Jahr 2015 erteilt?
3. Wie viele Tierversuche werden zur Entwicklung und Herstellung oder Prüfung der Qualität, Wirksamkeit oder Unbedenklichkeit von Stoffen oder Produkten durchgeführt? (bitte in Prozent angeben)
4. Wie viele Tierversuche werden zu welchen anderen Zwecken durchgeführt? (bitte in Prozent angeben)
5. Welche Unternehmen haben im Jahr 2015 Genehmigungen zu Versuchsvorhaben an Wirbeltieren erhalten?