Logo Transparente Tierversuche Datenbank
Auf den Merkzettel setzen

Primatenversuche am Max-Planck-Institut (MPI) für biologische Kybernetik in Tübingen

17.10.2017
Baden-Württemberg

Beschreibung

Die Kleine Anfrage bezieht sich auf den Tierschutz in Baden-Württemberg, insbesondere auf Primatenversuche am Max-Planck-Institut für biologische Kybernetik (MPIBK) in Tübingen. Die Landesregierung bestätigt, dass die Genehmigungen für 50 Primaten zwischen Ende 2014 und 2019 ausliefen. Die Haltung der Tiere entsprach dem Tierschutzgesetz, Ausnahmen gab es nur in tierschutzrechtlich begründeten Fällen. Von den 50 Tieren starben 41 überwiegend im Rahmen genehmigter Terminalversuche, einige aus tierärztlichen Gründen. Nach Vorwürfen zu Haltungsbedingungen wurde eine Überprüfung durchgeführt, die 2016 abgeschlossen war. Die Nutzung der Führstange wurde ab 2015 für neue Tiere untersagt. Neun Tiere, für die keine Tötung erforderlich war, wurden an ausländische Forschungseinrichtungen vermittelt. Die zuständigen Behörden prüften die Einhaltung der Vorschriften, und die rückblickende Bewertung der Versuche war für Ende 2017 vorgesehen.


Fragen

1. Wann liefen die jeweiligen Genehmigungen für die 50 Tiere aus, die im September 2014 am MPI noch lebten? 2. Wurden diese 50 Tiere zwischen September 2014 und April 2017 gemäß Tierschutzgesetz in artgerechten Gehegen und in größeren gemischten Gruppen gehalten? 3. Für wie viele dieser 50 Tiere war eine Tötung nach Abschluss der Versuchs - reihen im Forschungsantrag beantragt und/oder genehmigt worden? 4. Zu welchem Zeitpunkt und an welcher Todesursache sind 41 Tiere zwischen September 2014 und April 2017 am MPI gestorben? 5. Wann wurden die Mängel, die im September 2014 bei der Betreuung und dem Umgang mit den Tieren festgestellt wurden (z. B. Einsatz der Führstange) aufgehoben? 6. Wie hat das MPI wissenschaftlich begründet, dass für neun Tiere das Forschungsvorhaben vor Ende der genehmigten Forschungsdauer abgebrochen wurde? 7. Wann wurde eine Genehmigung für diese neun Tiere erteilt unter Angabe, wie lange diese noch beim Abbruch des Forschungsvorhabens im April 2017 lief? 8. Wurde für diese neun Tiere im Forschungsantrag ursprünglich eine Tötung beim Versuchsabschluss beantragt und/oder genehmigt?