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IFG-Antrag; tier(versuchs)freies Studium

05.12.2023
Saarland

Beschreibung

Das Ministerium für Finanzen und Wissenschaft des Saarlandes stellte klar, dass die in der Anfrage zitierte Regelung (§17) nicht im saarländischen, sondern im hessischen Hochschulgesetz verankert ist. Im Saarland gilt § 3 Abs. 15 des Hochschulgesetzes, wonach Hochschulen verpflichtet sind, Methoden zu fördern, die auf die Verwendung lebender oder eigens getöteter Tiere verzichten. Sofern die Berufsbefähigung nicht beeinträchtigt wird, soll auf solche Tiere verzichtet werden. Auf Antrag kann der Prüfungsausschuss genehmigen, Studien- oder Prüfungsleistungen ohne die Nutzung getöteter Tiere zu erbringen. Diese Regelung bezieht sich nicht auf Abschlussprüfungen im Medizinstudium, die bundesweit durch die Approbationsordnung geregelt sind. Laut Universität des Saarlandes kann das Medizinstudium seit 2016 vollständig tierfrei absolviert werden. Da das Studium regulär tierfrei gestaltet ist, sind keine zusätzlichen Regelungen oder eine Anpassung des Hochschulgesetzes an das Bremer Vorbild geplant.


Fragen

1. Ist bekannt, wie oft Studierende bereits von der Möglichkeit des tierfreien Studiums Gebrauch gemacht haben? Wie viele begründete Einzelfall-Anträge wurden gestellt? Wie viele wurden genehmigt/abgelehnt, von wem und nach welchen Kriterien wurde dies entschieden? 2. Welche Nachweise/Begründungen müssen Studierende erbringen, um tier(versuchs)frei studieren zu dürfen? Entstehen ihnen dadurch Nachteile? Wenn ja, welche? 3. Welche anderweitigen Studien- und Prüfungsleistungen mussten die Studierenden in diesem Fall stattdessen erbringen? 4. Unternehmen das Land/Unis etwas, um die tier(versuchs)freie Möglichkeit unter Studierenden bekannt(er) zu machen? Wenn nicht, ist etwas dergleichen vorgesehen? 5. Werden eigens Alternativkurse/Praktika angeboten? 6. In Bremen ist der Passus für ein tier(versuchs)freies Studium besonders fortschrittlich – ist vorgesehen, ihren Passus so zu modernisieren, dass er wenigstens diesem Beispiel entspricht oder gar noch besser vorlegt?