Fragen
1. Wie viele Tiere wurden im vergangenen Jahr in Tierversuchen getötet?
2. Welche Tierarten waren in welchem Umfang betroffen?
3. Wie haben sich die Tierversuchszahlen im Vergleich zum Vorjahr verändert?
4. Für wie viele Tierversuchsvorhaben wurde die Genehmigung versagt (bitte begründen, weshalb)?
5. Wie viele der Versagungen wurden nach Veränderung der Versuche zurückgezogen?
6. An wie vielen Einrichtungen Berlins werden jeweils wie viele Tierversuche durchgeführt?
7. Wie viele Verstöße gegen das Tierschutzgesetz wurden durch das zuständige Landesamt bei Kontrollen im vergangenen Jahr festgestellt?
8. Treffen Informationen zu, dass die Kontrollen unangemeldet stattfinden und wie hoch schätzt der Senat die Dunkelziffer der Tierschutzverstöße bei Tierversuchen?
9. Wie hoch ist das Verhältnis von Tierversuchsvorhaben in der Grundlagenforschung im Verhältnis zu herkömmlichen Tierversuchen?
10. Wie viele Tiere wurden 2012 in welchen Laboren für Tierversuche im Land Berlin gezüchtet?
11. Treffen Informationen zu, wonach die Zahl aller für Tierversuche gezüchteten Labortiere mehr als 3 mal so hoch ist, wie die Zahl der in der offiziellen Tierversuchsstatistik ausgewiesenen getöteten bzw. verbrauchten Versuchstiere?
12. Treffen Informationen zu, dass nur diejenigen für Tierversuche gezüchteten Versuchstiere in der Statistik der getöteten Versuchstiere erfasst werden, die tatsächlich im Versuch getötet werden?
13. Ist dem Senat bekannt, dass fast alle für Tierversuche gentechnisch veränderten Zuchttiere, auch die, die letztlich nicht für Tierversuche geeignet sind, außerhalb von Tierversuchen getötet werden?
14. Wie bewertet der Senat die Auffassung, dass die Tierversuchsstatistik irreführend ist, weil sie weniger als 30% der getöteten Versuchstiere erfasst?
15. Wird sich der Senat auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die Handhabung der Tierversuchsstatistik künftig so verändert wird, dass alle für Tierversuche getöteten Tiere dort erfasst werden?
16. Ist dem Senat bekannt, dass innerhalb des Regelstudiums entsprechender Fachrichtungen zwar die Forschung an Tierversuchen breit angelegt ist, spezielles Wissen über Ersatzmethoden bzw. tierversuchsfreie Forschung von Studierenden in so genannten Kompaktkursen für 1000,00 bis 2000,00 € gekauft werden muss und dass keine Nachweise über Kenntnisse der Ersatzmethoden gefordert werden?
17. Wie bewertet der Senat diese Ungleichbehandlung und wird er sich dafür einsetzen, dass künftig das Wissen über Ersatzmethoden im Rahmen des Studiums gleichrangig und ohne zusätzliche Kosten für die Studierenden vermittelt wird?