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Berlin gegen Tierquälerei - Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach dem Tierschutzgesetz

27.08.2013
Berlin

Beschreibung

Die Anfrage der Abgeordneten Lux und Hämmerling beleuchtet Tierschutzverstöße in Berlin seit 2010. Dabei wurden jährlich etwa 300 Straftaten nach dem Tierschutzgesetz registriert, die hauptsächlich von den Polizeiabschnitten bearbeitet wurden. Gewerbliche Verstöße bearbeitet das LKA 231 mit 1–2 Mitarbeitenden, wobei auch andere Umweltstraftaten zu ihren Aufgaben gehören. Die Bezirke bearbeiteten Ordnungswidrigkeiten unterschiedlich intensiv, wobei teilweise keine Daten vorlagen. Die Aufklärungsquote lag zwischen 57 % und 68 %, während die Zahl der Strafverfahren, Anklagen und Urteile gering blieb. Seit der Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz 2002 gab es keine wesentlichen Änderungen bei Personal, Vollzugspraxis oder Rechtsprechung. Die Staatsanwaltschaft führt keine gesonderte Statistik vor 2012 mehr. Fortbildungen für Polizei, Justiz und Verwaltung sind kaum etabliert, werden aber als zukünftig prüfenswert angesehen. Die Zusammenarbeit mit Tierschutzvereinen wird als hilfreich beschrieben, insbesondere bei der Verfolgung von Verstößen und Unterbringung beschlagnahmter Tiere. Eine stärkere Spezialisierung oder Zentralisierung im Bereich der Veterinärämter hält der Senat nicht für notwendig.


Fragen

1. Wie viele Vergehen nach dem Tierschutzgesetz wurden seit 2010 jährlich als a) nicht gewerbliche Straftaten von Polizeiabschnitten, b) gewerbliche Straftaten vom LKA, c) Ordnungswidrigkeiten von den Bezirken bearbeitet (inkl. Personalangaben)? 2. Wie hoch sind die Aufklärungsquote, Einstellungsquote und Verurteilungsquote für diese Straftaten? 3. Wie haben sich Umfang der Anzeigen, Aufklärungsquote, Einstellungsquote und Verurteilungsquote seit Einführung des Tierschutzes ins Grundgesetz verändert? 4. Wie hat sich Zahl der zuständigen MitarbeiterInnen, Verwaltungs- und Vollzugspraxis sowie die Rechtsprechung seitdem verändert? 5. Welche Fortbildungsmöglichkeiten, Spezialisierungs- und Konzentrationserfordernisse sieht der Senat? Welche konkreten Maßnahmen bestehen bei beteiligten Behörden? In welchem Umfang wird mit Tierschutzvereinen zusammengearbeitet? 6. Erwägt der Senat weitere Spezialisierungsschritte? Welche Rolle könnte die Verwaltungsakademie Berlin dabei spielen?