Fragen
1. Wie viele Vergehen nach dem Tierschutzgesetz wurden seit 2010 jährlich als
a) nicht gewerbliche Straftaten von Polizeiabschnitten,
b) gewerbliche Straftaten vom LKA,
c) Ordnungswidrigkeiten von den Bezirken bearbeitet (inkl. Personalangaben)?
2. Wie hoch sind die Aufklärungsquote, Einstellungsquote und Verurteilungsquote für diese Straftaten?
3. Wie haben sich Umfang der Anzeigen, Aufklärungsquote, Einstellungsquote und Verurteilungsquote seit Einführung des Tierschutzes ins Grundgesetz verändert?
4. Wie hat sich Zahl der zuständigen MitarbeiterInnen, Verwaltungs- und Vollzugspraxis sowie die Rechtsprechung seitdem verändert?
5. Welche Fortbildungsmöglichkeiten, Spezialisierungs- und Konzentrationserfordernisse sieht der Senat? Welche konkreten Maßnahmen bestehen bei beteiligten Behörden? In welchem Umfang wird mit Tierschutzvereinen zusammengearbeitet?
6. Erwägt der Senat weitere Spezialisierungsschritte? Welche Rolle könnte die Verwaltungsakademie Berlin dabei spielen?