Logo Transparente Tierversuche Datenbank
Auf den Merkzettel setzen

IFG-Antrag; tier(veruschs)freies Studium

12.01.2024
Mecklenburg-Vorpommern

Beschreibung

Auf eine Anfrage zur Einführung eines Passus für ein tierversuchsfreies Studium im Landeshochschulgesetz von Mecklenburg-Vorpommern teilte das zuständige Ministerium mit, dass hierzu keine Einführung geplant sei und auch keine entsprechenden Informationen vorliegen. Zur ersten Frage wurde auf ein Schreiben von 2017 verwiesen, in dem das Ministerium betont, dass der Tierschutz verfassungsrechtlich verankert sei und das 3R-Prinzip (Replace, Reduce, Refine) auch im Studium gelte. Tierversuche und Tierverbrauch seien daher auf das Notwendige zu beschränken. Die übrigen Fragen zur konkreten Planung oder Ausrichtung einer Gesetzesänderung wurden abgelehnt, da es dazu keine amtlich dokumentierten Informationen gibt.


Fragen

Sie haben, anders als die meisten Bundesländer, in ihrem Hochschulgesetz keinen Passus, welcher es Studierenden ermöglichen würde, ihr Studium tier(versuchs)frei zu absolvieren. 1. Aus welchen Gründen wurde bislang auf die Einführung eines solchen Passus verzichtet? 2. Ist die Einführung eines solchen Passus geplant? 3. Falls geplant, in welche Richtung gehen die Überlegungen und wann soll die Änderung in Kraft treten?