Auf den Merkzettel setzen
Schwerstes Leid in der Affenhirnforschung – Teil II
27.04.2023
Hessen
Beschreibung
Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heidemarie Scheuch-Paschkewitz (DIE LINKE) thematisiert schweres Leid in der Affenhirnforschung und fordert eine strengere Kategorisierung solcher Tierversuche. Sie verweist auf die EU-Tierversuchsrichtlinie 2010/63/EU, die eine Obergrenze für nicht zu lindernde Schmerzen und Leiden vorsieht. Ein ZDF-Bericht über pathologische Untersuchungen am Max-Planck-Institut Tübingen legt nahe, dass Affen schwerstes Leid erfahren haben. Die Landesregierung Hessen bestätigt, dass tote Affen veterinärpathologisch untersucht werden, unter anderem durch das Hessische Landeslabor und das Deutsche Primatenzentrum. Ergebnisse zeigen teils natürliche Todesursachen, teils krankheitsbedingte Euthanasien. Die Regierung sieht eine verbindliche Sektion als sinnvoll an, sofern Expertise vorhanden ist. Sie verweist darauf, dass Belastungen, die über „mittlere“ Schweregrade hinausgehen, in genehmigten Projekten nicht vorkommen. Ein generelles Verbot von Affenhirnversuchen wird nicht angestrebt, jedoch soll deren Anzahl auf das „unerlässliche Maß“ beschränkt bleiben.
Fragen
1. Werden alle toten Affen aus hessischen Laboren veterinärpathologisch untersucht?
2. Welches Institut führt diese Untersuchungen durch?
3. Werden die Ergebnisse dokumentiert?
4. Zu welchen Ergebnissen kamen bisherige Sektionen?
5. Hält die Landesregierung eine verbindliche Sektion aller toten Affen in einem unabhängigen, staatlichen Institut für sinnvoll?
6. Sollten solche Versuche künftig als „schwerst“ kategorisiert werden und nur noch in Ausnahmefällen genehmigt werden?
7. Sieht die Landesregierung Handlungsbedarf bei der Genehmigungspraxis für Affenhirnversuche?