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Forschungsergebnisse bei Tierversuchsvorhaben
20.06.2012
Berlin
Beschreibung
Der Senat bestätigt, dass in Berlin das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) sowohl Genehmigungs- als auch Kontrollbehörde für Tierversuche ist. Im Vergleich zu anderen Kommunen, wo diese Aufgaben auf verschiedene Behörden verteilt sind, sieht der Senat keine Befangenheitsprobleme und hält keine gesetzliche Änderung für nötig. Tierschutzbeauftragte in Forschungseinrichtungen überwachen die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Vorschriften, beraten die Einrichtungen und arbeiten eng mit dem LAGeSo zusammen. Die Tierversuchskommission, bestehend aus sieben Mitgliedern aus Wissenschaft, Tierschutz und Tierethik, berät die Genehmigungsbehörde hinsichtlich der Notwendigkeit und ethischen Vertretbarkeit von Tierversuchen. Informationen über den Erkenntnisgewinn aus Tierversuchen sind derzeit kaum vorhanden, da retrospektive Bewertungen gesetzlich nicht vorgeschrieben sind. Zukünftig soll eine solche Bewertung für bestimmte Tierversuche, insbesondere an nichtmenschlichen Primaten und schwerwiegenden Versuchen, durchgeführt und veröffentlicht werden. Die Qualität der Forschung wird hauptsächlich von der Wissenschaftsgemeinschaft und Förderinstitutionen beurteilt, eine ethische Evaluierung des Tierschutzaspekts fehlt bislang. Der Senat bestreitet, dass es an ethischen Maßstäben mangelt, da im Genehmigungsverfahren stets eine Abwägung zwischen Leiden der Tiere und wissenschaftlichem Nutzen erfolgt, unterstützt durch Tierethiker in der Tierversuchskommission.
Fragen
1. Treffen Informationen zu, dass das LAGeSo in Berlin zugleich Genehmigungs- und Kontrollbehörde für Tierversuche ist?
2. Wie bewertet der Senat, dass in anderen Kommunen unterschiedliche Behörden genehmigen und kontrollieren?
3. Welche Aufgaben haben die Tierschutzbeauftragten und wie arbeiten sie mit Kontrollbehörden zusammen?
4. Welche Rolle spielt die Tierversuchskommission in Genehmigungsverfahren und wie ist sie zusammengesetzt?
5. Welche Informationen liegen über den Erkenntnisgewinn aus Tierversuchen vor?
6. Welche Überlegungen gibt es zur Bewertung von Forschungsergebnissen im Zuge der Novellierung des Tierschutzgesetzes?
7. Wer soll die Bewertung künftig vornehmen und soll sie öffentlich zugänglich gemacht werden?
8. Wo und wie wird die Qualität der Forschungsergebnisse bewertet und wer evaluiert die ethische Vertretbarkeit?
9. Wie bewertet der Senat die Auffassung, dass bisher Maßstäbe für die ethische Abwägung von Tierversuchen fehlen?