Fragen
1. Welche Tierversuchseinrichtungen halten jeweils Zuchtlinien bzw. bestimmte transgene Tiere auf Vorrat und wie viele Tiere werden jeweils über welche Zeiträume auf Vorrat gehalten?
2. Wie viele Tiere wurden im letzten Jahr in Berlin allein für diese Vorratshaltung in den Forschungseinrichtungen des Landes Berlin verbraucht, ohne dass sie in einem Tierversuch eingesetzt wurden?
3. Treffen Informationen zu, dass diese Tiere gegenwärtig nicht in der Statistik der verbrauchten Versuchstiere erfasst werden?
4. Wie bewertet der Senat die Auffassung, dass es sich bei der Tötung dieser Tiere um illegale Tötungen handelt (Straftaten gem. § 17 Nr. 1 TierSchG), da Genehmigungen hierfür nicht beantragt und erteilt worden sind, die aber von den Ordnungsbehörden bundesweit nicht geahndet werden?
5. Wie bewertet der Senat die Auffassung, dass dieser Umstand unvereinbar ist mit dem grundgesetzlich verankerten Recht auf Tierschutz?
6. Welche Überlegungen gibt es diese rechtswidrigen Praktiken zu beenden?
7. Gibt es Überlegungen, den hohen Tierverbrauch der dezentralen Vorratshaltung durch Kooperationsbeziehungen zum Austausch von Tieren zwischen den Forschungseinrichtungen bzw. durch einen zentralen Versuchstierpool zu ersetzen?