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Wie will der Senat einen schonenden Umgang der ForscherInnen mit Versuchstieren sicherstellen?
03.05.2012
Berlin
Beschreibung
Der Senat von Berlin beantwortet in dieser Kleinen Anfrage zum Umgang mit Versuchstieren detailliert Fragen zur Überwachung von Tierversuchen. 2011 wurden von 390 genehmigten Tierversuchsvorhaben nur 10 vor Ort kontrolliert, meist mit Voranmeldung. Die tierschutzbehördliche Überwachung war für alle der 383.527 Versuchstiere 2010 grundsätzlich möglich, aber personell mit nur drei Vollzeitstellen im Landesamt für Gesundheit und Soziales begrenzt. Neben behördlichen Kontrollen überwachen 46 Tierschutzbeauftragte die Einrichtungen. In 70 Einrichtungen fanden 2010 und 2011 jeweils rund 30-34 Kontrollen statt. Tierschutzverstöße wurden in verschiedenen renommierten Forschungseinrichtungen festgestellt, darunter die Charité und Max-Planck-Institute. Verstöße reichten von fehlender Genehmigung bis zu mangelhaften Aufzeichnungen, was zu Ordnungswidrigkeitsverfahren führte. Im MDC wurden Missstände wie nicht genehmigte Tierartenhaltung bestätigt, aber keine unerlaubten Tierversuche. Die Genehmigung neuer Versuche richtet sich nach der Zuverlässigkeit der verantwortlichen Personen, nicht der Einrichtung. Der Senat betont die ausreichenden gesetzlichen Maßnahmen, setzt auf Fortbildung und verbesserte Kontrollmechanismen und lehnt die Veröffentlichung von Verstößen im Internet als Präventivmaßnahme ab.
Fragen
1. Wie will der Senat einen schonenden Umgang der ForscherInnen mit Versuchstieren sicherstellen?
2. Wie viele Tierversuchsvorhaben wurden kontrolliert und wie häufig?
3. Für wie viele Versuchstiere bestand die Möglichkeit zur Überwachung?
4. Wie viele Personalstellen stehen für die Überwachung zur Verfügung?
5. Ist die Überwachung die einzige Aufgabe des Kontrollpersonals?
6. Wie häufig werden Tierversuchsanlagen pro Jahr überprüft?
7. In welchen Anlagen gab es Tierschutzverstöße?
8. Welche Verstöße wurden konkret festgestellt?
9. Welche Auflagen/Sanktionen wurden erteilt?
10. Welche Rolle spielen Verstöße bei der Genehmigung neuer Versuche?
11. Trifft zu, dass es Missstände im MDC gab?
12. Wie rechtfertigt der Senat die Tierversuchsausweitung im MDC?
13. Welche Maßnahmen plant der Senat gegen zukünftige Verstöße?
14. Wie bewertet der Senat Transparenz und Veröffentlichung von Verstößen?