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Tierversuche an hessischen Hochschulen für das Jahr 2014

18.08.2015
Hessen

Beschreibung

Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ursula Hammann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) thematisiert Tierversuche an hessischen Hochschulen im Jahr 2014. Der Antwort des Wissenschaftsministeriums zufolge wurden im Rahmen einer geänderten Versuchstiermeldeverordnung erheblich differenziertere Daten erhoben, sodass Vergleiche mit Vorjahren nur eingeschränkt möglich sind. Insgesamt fanden an fünf Hochschulen Tierversuche statt, wobei die Goethe-Universität Frankfurt mit über 30.000 Versuchstieren die meisten Einsätze meldete. Die Tiere wurden überwiegend in der medizinischen und biologischen Grundlagen- sowie angewandten Forschung verwendet. Ein Teil diente auch der Ausbildung. Zahlreiche Maßnahmen zur Umsetzung des 3R-Prinzips (Reduce, Refine, Replace) wurden ergriffen, darunter die Entwicklung von Ersatzmethoden, Nutzung bereits getöteter Tiere sowie Einsatz von Computersimulationen. Trotzdem gilt ein vollständiger Verzicht auf Tierversuche derzeit als unrealistisch, insbesondere in der medizinischen Forschung. Die Universitäten bemühen sich um Reduktion und Verfeinerung, etwa durch Gruppennutzung in der Lehre, Nutzung klinikeigener Tiere oder Ersatzpräparate. Die Umsetzung des § 17 HHG zur Vermeidung von Tierversuchen in der Ausbildung wird durch Schulungen und alternative Lehrmittel unterstützt.


Fragen

1. Wie viele Tierversuche wurden im Jahr 2014 an den hessischen Hochschulen insgesamt durchgeführt (nach Hochschule und Fachbereich)? 2. Wie viel Prozent dieser Versuche gehörten jeweils zu Grundlagenforschung, angewandter Forschung und Auftragsforschung (nach Hochschule)? 3. Wie viele Tiere wurden dafür jeweils verbraucht (Anzahl und Art nach Hochschulen)? 4. Wie viele Tiere wurden nach einmaligem Gebrauch getötet, wie viele mehrfach verwendet? 5. Woher wurden die Versuchstiere jeweils bezogen? 6. Welche Zahlen können für 2014 laut Versuchstiermeldeverordnung ermittelt werden (differenziert nach Anlage § 1 Abs. 2)? 7. Welche nachweislichen Erkenntnisse aus den Tierversuchen 2014 liegen vor? 8. In welchen Studiengängen wurden welche Tierversuche mit welchem Verbrauch pro Semester durchgeführt? 9. In welcher Weise kamen die Hochschulen dem Auftrag gemäß § 17 Abs. 2 und 3 HHG nach?