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IFG-Antrag; tier(versuchs)freies Studium

05.12.2023
Brandenburg

Beschreibung

Auf eine Anfrage nach dem AIG Brandenburg zum Thema tier(versuchs)freies Studium teilte das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur mit, dass bislang kein entsprechender Passus im Landeshochschulgesetz aufgenommen wurde, da der Tierschutz bisher weder von Studierenden noch Lehrenden in relevanter Weise in Gesetzesanhörungen thematisiert wurde. Dies dürfte auch mit dem Studienangebot im Land Brandenburg zusammenhängen, da keine Studiengänge wie Humanmedizin, Veterinärmedizin oder Pharmazie angeboten werden, in denen Tierversuche in der Lehre typischerweise eine Rolle spielen. Allerdings enthält ein neuer Gesetzentwurf vom 29.11.2023 zur Weiterentwicklung des Hochschulsystems Regelungen zum Tierschutz (§ 3 Abs. 9), die öffentlich über die Parlamentsdokumentation einsehbar sind. Die erste Lesung des Entwurfs war für den 14. Dezember 2023 angesetzt, die Verabschiedung wird für März 2024 angestrebt.


Fragen

Sie haben in Ihrem Landeshochschulgesetz bislang keinen Passus, welcher es Studierenden ermöglicht, wie etwa vorbildlich in Bremen, ihr Studium tier(versuchs)frei zu absolvieren. 1. Aus welchen Gründen wurde bislang auf die Einführung eines solchen Passus verzichtet? 2. Ist die Einführung eines solchen Passus geplant? 3. Falls geplant, in welche Richtung gehen die Überlegungen und wann soll die Änderung in Kraft treten?