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Nachfrage zur Nachfrage zur Kleinen Anfrage „Primatenversuche am Max-Planck-Institut (MPI) für biologische Kybernetik in Tübingen“

07.02.2019
Baden-Württemberg

Beschreibung

Die Nachfrage zur Kleinen Anfrage bezieht sich auf die rückblickende Bewertung von Tierversuchen am Max-Planck-Institut für biologische Kybernetik in Tübingen. Es wird nach der angekündigten Bewertung durch die zuständige Behörde gemäß § 35 der Tierschutz-Versuchstierverordnung gefragt. Die Landesregierung hatte bereits 2017 und 2018 zugesichert, auf die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zu drängen. Dennoch wird in der Anfrage thematisiert, warum der Bericht bislang nicht vorliegt und wann mit dessen Veröffentlichung zu rechnen ist. In der Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz wird mitgeteilt, dass das Regierungspräsidium Tübingen die geforderten rückblickenden Bewertungen sowie die Zusammenfassungen nach § 31 Abs. 2 der Verordnung vorgelegt habe. Diese Dokumente seien der Antwort als Anlage beigefügt. Minister Hauk bestätigt damit die Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung, ohne jedoch auf mögliche Verzögerungen oder Ursachen einzugehen.


Fragen

1. Kann sie die in ihrer Antwort vom 8. November 2017, Aktenzeichen Z(34)-0141.51/209F, für das Jahresende 2017 angekündigte gesetzlich vorgeschriebene rückblickende Bewertung aller abgeschlossenen Versuchsvorhaben am MPI durch die zuständige Behörde gemäß § 35 Tierschutz-Versuchstierverordnung (TierSchVersV) vorlegen oder zumindest angeben, wo diese einzusehen ist? 2. Wenn nein, warum liegt dieser für Ende des Jahres 2017 angekündigte Bericht trotz Versicherung der Landesregierung am 21. März 2018 (Z[34]-0141.51/251F), auf eine Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zu drängen, noch nicht vor, wann ist er zu erwarten und was gedenkt die Landesregierung zu tun, damit dieser endlich vorgelegt wird?