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IFG-Antrag, tier(versuchs)freies Studium

19.12.2023
Bremen

Beschreibung

Die Universität Bremen erlaubt im Einzelfall ein tier(versuchs)freies Studium, lehnt jedoch ein vollständig tierfreies Biologiestudium ab. Studierende, die aus ethischen Gründen einzelne Praktikumsteile mit Tieren ablehnen, können in Einzelfällen alternative Leistungen erbringen, was bisher jedoch seltener als fünfmal in über zehn Jahren bei mehr als 1000 Studierenden vorgekommen ist. Alternativpraktika existieren, etwa mit histologischen Präparaten oder Materialien aus dem Lebensmittelhandel, doch wird die Vermittlung von versuchstierkundlicher Sachkunde als unverzichtbar angesehen – insbesondere im Hinblick auf spätere Berufsfelder. Ein vollständiger Verzicht auf Tiernutzung wird aus tierschutz- und ausbildungsbezogenen Gründen nicht angestrebt. Studierende erleiden durch ein tierfreies Studium keine formalen, aber faktische Nachteile hinsichtlich beruflicher Perspektiven, etwa durch fehlende Sachkundenachweise für Tätigkeiten mit Tieren. Eine Änderung des Passus im Landeshochschulgesetz ist nicht geplant. Die Universität betont ihr Bekenntnis zum 3R-Prinzip (Replace, Reduce, Refine) und die ethische Reflexion innerhalb der Lehre.


Fragen

1. Ist bekannt, wie oft Studierende bereits von der Möglichkeit des tierfreien Studiums Gebrauch gemacht haben? 2. Welche anderweitigen, gleichwertigen Studien- und Prüfungsleistungen mussten die Studierenden in diesem Fall stattdessen erbringen? 3. Unternehmen das Land/Unis etwas, um die tier(versuchs)freie Möglichkeit unter Studierenden bekannt(er) zu machen? Wenn nicht, ist etwas dergleichen vorgesehen? 4. Werden eigens Alternativkurse/Praktika angeboten? 5. In Bremen ist der Passus für ein tier(versuchs)freies Studium besonders fortschrittlich – ist vorgesehen, ihren Passus so zu modernisieren, dass er wenigstens diesem Beispiel entspricht oder gar noch besser vorlegt?