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Tierversuche in Forschungseinrichtungen der Wirtschaft in Hessen für die Jahre 2015 bis 2016 - Teil II
15.05.2017
Hessen
Beschreibung
Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hammann (GRÜNE) an den Hessischen Landtag befasst sich mit der Durchführung von Tierversuchen in außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Hessen für die Jahre 2015 und 2016. Die Landesregierung erläutert, dass aufgrund der geänderten Versuchstiermeldeverordnung Tiere erst gemeldet werden, wenn sie aus dem Versuch ausscheiden, was eine genaue Angabe zur tatsächlichen Anzahl erschwert. Im Jahr 2015 wurden 274 Tierversuchsprojekte bewilligt (157 gemeldet), 2016 waren es 247 (147 gemeldet). Die Versuchstiere stammen überwiegend aus registrierten Zuchtbetrieben in der EU (Kategorie O1). Auch Wiederverwendung und Weiterleben von Tieren nach Versuchen sind möglich, wenn kein erhebliches Leiden entsteht. Die Regierung betont Fortschritte im Bereich Alternativmethoden, etwa durch ein Unternehmen, das einen Zellkulturtest zum Ersatz eines Kaninchentests entwickelte. Ergebnisse der Tierversuche müssen nicht zwingend berichtet werden, rückblickende Bewertungen sind jedoch bei belastenden Versuchen vorgeschrieben. Eine rückblickende Auswertung liegt aber noch nicht vor.
Fragen
1. Wie viele Tierversuche wurden 2015 und 2016 in Hessen ohne Einbezug der Hochschulen durchgeführt?
2. Wie viele Tiere wurden in den jeweiligen Forschungseinrichtungen jeweils verbraucht (Anzahl und Art)?
3. Woher wurden die Versuchstiere bezogen?
4. Wie viele Tiere wurden mehrfach verwendet bzw. lebten nach dem Versuch weiter?
5. Welche nachweislich gewonnenen Erkenntnisse basieren auf Tierversuchen?
6. Wie viele Fördermittel wurden für Forschungsprojekte mit lebenden Tieren ausgeschüttet?
7. Wie viele Fördermittel wurden für alternative Forschungsprojekte ausgeschüttet?
8. Wie hat sich der Einsatz von Alternativmethoden an hessischen Universitäten seit Änderung des HHG verändert?