Logo Transparente Tierversuche Datenbank
Auf den Merkzettel setzen

Tierversuche in Schleswig-Holstein

28.03.2018
Schleswig-Holstein

Beschreibung

In der Kleinen Anfrage an die Landesregierung Schleswig-Holsteins wird die Verwendung von Versuchstieren in den Jahren 2015 bis 2017 thematisiert. Die Landesregierung bestätigt, dass ihr statistische Daten über Tierversuche für die Jahre 2015 und 2016 vorliegen. Die Daten zeigen, dass insbesondere Mäuse, Ratten, Kaninchen und Schweine für Zwecke der Grundlagenforschung, Hochschulausbildung sowie zur Erhaltung genetischer Kolonien eingesetzt wurden. Die Landesregierung betont, dass der Einsatz von Tieren in wissenschaftlichen Studien auf ein notwendiges Minimum beschränkt werden soll. Die Meldungen zu Tierversuchen erfolgen anonymisiert nach der Versuchstiermeldeverordnung. Ein generelles Verbot von Tierversuchen wird nicht unterstützt, vielmehr verweist die Regierung auf die Zuständigkeit der ZEBET für die Bewertung von Alternativmethoden. Zahlen zur Anzahl verwendeter Tiere wurden differenziert nach Tierart und Verwendungszweck aufgelistet. Die Landesregierung sieht Tierversuche als aktuell unverzichtbares Mittel wissenschaftlicher Forschung, sofern keine validierten Alternativen existieren.


Fragen

1. Liegen der Landesregierung statistische Daten zu Tierversuchen 2015–2017 vor? 2. Welche Daten sind verfügbar und von welchen Institutionen stammen sie? 3. Wie beurteilt die Landesregierung Tierversuche grundsätzlich? 4. Unterstützt die Landesregierung ein Verbot von Tierversuchen? 5. Welche Alternativen sieht die Landesregierung zu Tierversuchen?