Logo Transparente Tierversuche Datenbank
Auf den Merkzettel setzen

IFG-Antrag, Tier(versuchs)freies Studium

19.12.2023
Bayern

Beschreibung

Im Rahmen eines Auskunftsantrags nach BayDSG/BayUIG/VIG wurde das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst zur Einführung eines Passus für ein tier(versuchs)freies Studium befragt – ähnlich wie er in Bremen besteht. Das Ministerium verweist auf die durch Art. 5 Abs. 3 GG und Art. 108 der Bayerischen Verfassung garantierte Wissenschaftsfreiheit, die Hochschulen weitgehende Autonomie bei der Ausgestaltung von Forschung und Lehre zuspricht. Zwar engagieren sich bayerische Hochschulen aktiv in der Entwicklung und Anwendung tierversuchsfreier Alternativmethoden im Sinne des 3R-Prinzips, ein vollständiger Verzicht auf Tierversuche – insbesondere in der medizinischen Forschung – sei jedoch derzeit nicht realistisch umsetzbar. Alternative Methoden werden zwar eingesetzt und weiterentwickelt, reichen aber bislang nicht an die Aussagekraft in-vivo-basierter Forschung heran. Der Wunsch nach tierversuchsfreier Lehre wird als nachvollziehbar bezeichnet, eine gesetzliche Regelung dazu sei jedoch nicht vorgesehen. Zudem seien Fragen der Rechtssetzung gemäß Art. 39 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BayDSG vom allgemeinen Auskunftsrecht ausgenommen, weshalb hierzu keine Auskunft erteilt werde.


Fragen

1. Ist bekannt, wie oft Studierende bereits von der Möglichkeit des tierfreien Studiums Gebrauch gemacht haben? 2. Welche anderweitigen, gleichwertigen Studien- und Prüfungsleistungen mussten die Studierenden in diesem Fall stattdessen erbringen? 3. Unternehmen das Land/Unis etwas, um die tier(versuchs)freie Möglichkeit unter Studierenden bekannt(er) zu machen? Wenn nicht, ist etwas dergleichen vorgesehen? 4. Werden eigens Alternativkurse/Praktika angeboten? 5. In Bremen ist der Passus für ein tier(versuchs)freies Studium besonders fortschrittlich – ist vorgesehen, ihren Passus so zu modernisieren, dass er wenigstens diesem Beispiel entspricht oder gar noch besser vorlegt?