Auf den Merkzettel setzen
Tierversuche in Schleswig-Holstein
21.11.2019
Schleswig-Holstein
Beschreibung
Die Kleine Anfrage befasst sich mit dem Umfang von Tierversuchen in Schleswig-Holstein. Die Landesregierung listet 41 Einrichtungen auf, die Tierversuche durchführen, darunter Universitäten, Forschungseinrichtungen und Unternehmen. In den Jahren 2017 bis 2019 wurden insgesamt 346 genehmigungspflichtige Tierversuchsanträge gestellt, von denen die meisten genehmigt wurden. Mäuse und Ratten waren die am häufigsten eingesetzten Tiere, aber auch Fische, Schweine, Kaninchen und weitere Arten wurden verwendet. Die Zahl der sogenannten Finalversuche lag bei rund 350 pro Jahr. Hochschulen wie die Universität zu Lübeck und die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel nutzten jährlich mehrere tausend Tiere für Forschungszwecke. Für die Entwicklung und Anwendung alternativer Methoden stellt die Landesregierung den Hochschulen keine speziellen Mittel zur Verfügung. Stattdessen gelten bundesrechtliche Vorgaben wie das Tierschutzgesetz, das Tierversuche nur dann erlaubt, wenn sie unerlässlich und ethisch vertretbar sind.
Fragen
1. Welche Einrichtungen führen in Schleswig-Holstein Tierversuche durch?
2. Wie viele Tierversuchsanträge wurden 2017 bis 2019 gestellt und genehmigt?
3. Welche Tierarten wurden in welchem Umfang verwendet?
4. Wie viele Finalversuche wurden durchgeführt?
5. Wie viele Tiere wurden an Hochschulen eingesetzt?
6. Welche Ressourcen stellt die Landesregierung für Alternativmethoden bereit?