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Tierversuche in Schleswig-Holstein Teil 1
08.05.2024
Schleswig-Holstein
Beschreibung
In der Drucksache 20/2072 beantwortet die Landesregierung Schleswig-Holsteins Fragen zur Anzahl, Art und Finanzierung von Tierversuchen im Land. Es werden detaillierte Zahlen zu genehmigten Tierversuchsanträgen zwischen 2019 und 2023 genannt, insbesondere zu verwendeten Tierarten wie Mäusen, Ratten, Fischen und Schweinen. Der häufigste Zweck ist die biomedizinische Grundlagenforschung. Gentechnisch veränderte Tiere wurden ebenfalls in erheblichem Umfang eingesetzt. Die Finanzierung der Forschung mit Tierversuchen erfolgt hauptsächlich über Drittmittel, darunter DFG, BMBF und EU-Programme. Eine direkte staatliche Förderung gezielter Tierversuche durch das Land Schleswig-Holstein erfolgt in der Regel nicht. Stattdessen fördert das Land über allgemeine Programme lebenswissenschaftlicher Forschung, die auch Tierversuche einschließen können. Es gibt keine speziellen Förderlinien ausschließlich für Tierversuche. Die Landesregierung verweist auf das Tierschutzgesetz, wonach Tierversuche nur zulässig sind, wenn keine Alternativen bestehen. Außerdem wird betont, dass die Forschungseinrichtungen in eigener Verantwortung über Versuchsdurchführungen entscheiden, solange diese gesetzlich genehmigt sind.
Fragen
1. Wie viele Tierversuche wurden von 2019 bis 2023 in Schleswig-Holstein durchgeführt?
2. Welche Tierarten wurden verwendet?
3. In welchem Umfang wurden gentechnisch veränderte Tiere eingesetzt?
4. Welche Forschungseinrichtungen führten die Tierversuche durch?
5. Wie wurde die Forschung mit Tierversuchen finanziert?
6. Gibt es landeseigene Förderprogramme speziell für Tierversuche?
7. Wie wird sichergestellt, dass keine Alternativen verfügbar sind?
8. Wer entscheidet über die Durchführung von Tierversuchen?