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Tier(versuchs)freies Studium

18.12.2023
Baden-Württemberg

Beschreibung

Auf Grundlage eines Antrags nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) vom 18. Dezember 2023 erteilte das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Auskunft zum tier(versuchs)freien Studium an Hochschulen. Zu Frage 1, wie häufig Studierende von tierfreien Studienoptionen Gebrauch machten, liegen keine Daten vor. Die Fragen 2 bis 4 zu Ersatzleistungen, Öffentlichkeitsarbeit und alternativen Lehrformaten werden teilweise in einer Landtagsdrucksache der Grünen (17/5801) behandelt. Weiterführende Informationen dazu liegen dem Ministerium nicht vor. Hinsichtlich Frage 5 wurde mitgeteilt, dass derzeit keine Änderung des Landeshochschulgesetzes vorgesehen ist, um den Passus zum tierfreien Studium – wie etwa in Bremen – zu modernisieren.


Fragen

1. Ist bekannt, wie oft Studierende bereits von der Möglichkeit des tierfreien Studiums Gebrauch gemacht haben? 2. Welche anderweitigen, gleichwertigen Studien- und Prüfungsleistungen mussten die Studierenden in diesem Fall stattdessen erbringen? 3. Unternehmen das Land/Unis etwas, um die tier(versuchs)freie Möglichkeit unter Studierenden bekannt(er) zu machen? Wenn nicht, ist etwas dergleichen vorgesehen? 4. Werden eigens Alternativkurse/Praktika angeboten? 5. In Bremen ist der Passus für ein tier(versuchs)freies Studium besonders fortschrittlich – ist vorgesehen, ihren Passus so zu modernisieren, dass er wenigstens diesem Beispiel entspricht oder gar noch besser vorlegt?