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IFG-Antrag; Tier(verbrauchs)freies Studium

19.12.2023
Berlin

Beschreibung

Auf einen Antrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und dem VIG zur Umsetzung eines tier(versuchs)freien Studiums in Berlin antwortete die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege am 22. Dezember 2023. Die Verwaltung verwies darauf, dass die Berliner Hochschulen ihre Akten zur Nutzung tier(versuchs)freier Praktika und Studienangebote selbst führen. Daher liegen der Senatsverwaltung keine Informationen zu den Fragen vor, ob und in welchem Umfang solche Angebote existieren und wie viele Studierende sie nutzen. Der Antragsteller wurde gebeten, sich direkt an die jeweiligen Hochschulen zu wenden. Hinsichtlich einer möglichen Überarbeitung des § 21 Absatz 5 des Berliner Hochschulgesetzes – der unter bestimmten Bedingungen den Verzicht auf die Verwendung eigens getöteter Tiere in Lehre und Prüfungen vorsieht – teilte die Senatsverwaltung mit, dass aktuell keine Änderungen geplant sind. Dem Referat liegen dazu keine Unterlagen vor.


Fragen

1. Ist bekannt, wie oft Studierende bereits von der Möglichkeit des tierfreien Studiums Gebrauch gemacht haben? 2. Welche anderweitigen, gleichwertigen Studien- und Prüfungsleistungen mussten die Studierenden in diesem Fall stattdessen erbringen? 3. Unternehmen das Land/Unis etwas, um die tier(versuchs)freie Möglichkeit unter Studierenden bekannt(er) zu machen? Wenn nicht, ist etwas dergleichen vorgesehen? 4. Werden eigens Alternativkurse/Praktika angeboten? 5. In Bremen ist der Passus für ein tier(versuchs)freies Studium besonders fortschrittlich – ist vorgesehen, ihren Passus so zu modernisieren, dass er wenigstens diesem Beispiel entspricht oder gar noch besser vorlegt?