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Tierversuche in Schleswig-Holstein Teil 2
08.05.2024
Schleswig-Holstein
Beschreibung
Das Dokument enthält eine Antwort der Landesregierung Schleswig-Holstein auf eine Kleine Anfrage zur Finanzierung tierversuchsfreier Forschung. Die Landesregierung betont, dass sie die Förderung tierversuchsfreier Methoden unterstützt, insbesondere im Rahmen des 3R-Prinzips (Replace, Reduce, Refine). In Schleswig-Holstein wurden in den Jahren 2021 bis 2023 mehrere Projekte mit Bezug zu Alternativmethoden gefördert, darunter ein Projekt zur Entwicklung neuer Zellkulturmethoden und eines zur Reduktion von Tierversuchen in der Neurobiologie. Die Finanzierung erfolgt über verschiedene Förderprogramme, unter anderem durch das Land selbst, das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) sowie durch Drittmittel. Die Regierung hebt hervor, dass Alternativmethoden dann bevorzugt werden, wenn sie wissenschaftlich anerkannt und geeignet sind, die Fragestellung gleichwertig zu beantworten. Es wird auch auf die rechtlichen Grundlagen verwiesen, nach denen Tierversuche nur genehmigt werden dürfen, wenn keine Alternativen bestehen. Die Landesregierung plant, sich weiterhin aktiv für die Förderung tierversuchsfreier Verfahren einzusetzen.
Fragen
1. Welche Projekte zur Entwicklung tierversuchsfreier Methoden wurden in Schleswig-Holstein seit 2021 gefördert?
2. Wie wurden diese Projekte finanziert?
3. Inwieweit unterstützt die Landesregierung Alternativmethoden zu Tierversuchen?
4. Welche Rolle spielen Bundesmittel und Drittmittel bei der Finanzierung?
5. Plant die Landesregierung weitere Maßnahmen zur Förderung tierversuchsfreier Forschung?