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Tierversuche und tierversuchsfreie Methoden in Thüringen - Teil II

07.12.2021
Thüringen

Beschreibung

In Teil II der Antwort auf die Kleine Anfrage zur Thematik „Tierversuche und tierversuchsfreie Methoden in Thüringen“ bekräftigt die Landesregierung ihre Unterstützung für tierversuchsfreie Alternativmethoden im Sinne des 3R-Prinzips (Replace, Reduce, Refine). Tierversuche mit starken, langanhaltenden Schmerzen sollen verboten und andere Versuche langfristig ersetzt werden. Thüringen fördert diese Entwicklung durch gesetzliche Regelungen in der Hochschulausbildung sowie durch die Verleihung des Tierschutzpreises für die Entwicklung geeigneter Alternativmethoden. Wenn Alternativen verfügbar wären, würden Tierversuche laut Regierung nicht genehmigt. Zur Zahl der gezüchteten, aber nicht eingesetzten Versuchstiere liegen keine Daten vor. Auch Angaben zu unterstützten konkreten Projekten fehlen; verwiesen wird allgemein auf den Tierschutzpreis und das Bekenntnis zur Wissenschaftsfreiheit. Auf Bundesebene unterstützt Thüringen tierversuchsfreie Methoden im Rahmen der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Zur Kritik des Deutschen Tierschutzbunds äußert sich die Landesregierung zurückhaltend, verweist aber auf gesetzliche Vorgaben und die Notwendigkeit wissenschaftlich gleichwertiger Alternativen.


Fragen

1. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zum Einsatz tierversuchsfreier Alternativmethoden? 2. Welche Alternativmethode ließe sich auf welchen Tierversuchsbereich anwenden? 3. Welche der bisherigen Tierversuche wären ersetzbar gewesen? 4. Welche Daten liegen über gezüchtete, aber nicht eingesetzte Versuchstiere vor? 5. Was geschieht mit nicht eingesetzten Versuchstieren? 6. Welche Projekte zur Entwicklung tierversuchsfreier Methoden wurden seit 2010 unterstützt? 7. Welche Initiativen zur Förderung tierversuchsfreier Methoden wurden auf Bundesebene unterstützt? 8. Welche Haltung hat die Landesregierung zur Kritik des Deutschen Tierschutzbunds bezüglich der hohen Tierversuchszahlen in Deutschland?