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IFG-Antrag; Ablehnender Bescheid; Primatenhaltung Leverkusen

18.03.2024
Nordrhein-Westfalen

Beschreibung

Der Antrag auf Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) vom 26.03.2024 wurde abgelehnt. Die Ablehnung stützt sich auf § 5 Absatz 2 Satz 2 IFG NRW in Verbindung mit § 41 der Tierschutz-Versuchstierverordnung (TierSchVersV). Letztere stellt, aus Sicht der Behörde, eine vorrangige Spezialvorschrift dar, die den Informationszugang bei Tierversuchsgenehmigungen regelt. Demnach sei ausschließlich das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) befugt, anonymisierte Projektzusammenfassungen von genehmigten Tierversuchsvorhaben zu veröffentlichen. Diese Veröffentlichungen enthalten keine personen- oder einrichtungsbezogenen Angaben und schützen geistiges Eigentum sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigte in einem Urteil vom 20.10.2017, dass § 41 TierSchVersV eine abschließende Regelung darstellt, wodurch weitergehende Auskunftsansprüche nach dem IFG NRW ausgeschlossen sind. Die Informationen sind über die Website www.animaltestinfo.de einsehbar. Die Entscheidung ist gebührenfrei, jedoch kann binnen eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht oder die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW angerufen werden.


Fragen

I. Fragen zu Anzahl, Herkunft und Zielort der Primaten: 1. Welche Gebiete fallen in Ihren Zuständigkeitsbereich? An welchen Instituten in Ihrem Zuständigkeitsbereich werden Primaten gehalten? 2. Um welche Primatenarten handelt es sich? Wie viele Tiere der jeweiligen Art, welchen Geschlechts sowie Alters werden in Ihrem Zuständigkeitsbereich gehalten? 3. Woher stammt der jeweils einzelne Primat (Ursprungsland/ Zuchtstation bzw. Wildfang)? 4. Liegt eine lückenlose Dokumentation der Herkunft und zurückgelegten Stationen für jedes Tier vor? 5. Ist dokumentiert, in welchem Alter die Tiere von der Mutter/ihrer Gruppe getrennt wurden? 6. Wie lange wurden die Tiere während des Transportes oder Umzuges zwischen Stationen jeweils in Einzelhaltung/Quarantäne gehalten? 7. Über welche Zeiträume, auf welchen Wegen und unter welchen Umständen wurden die Tiere transportiert? 8. Wie viele Tiere wurden seit 2018 jährlich eingeführt oder in den Laboren geboren (bitte nach Forschungseinrichtung und Jahren aufschlüsseln)? II. Fragen zu Primaten im Tierversuch: 1. In wessen Auftrag werden die Versuche in den jeweiligen Forschungseinrichtungen durchgeführt? 2. Finden in den jeweiligen Forschungseinrichtungen regulatorische Versuche statt, die aus öffentlichen Geldern finanziert werden? Wenn ja: Um welche Projekte und welche Fördersummen handelt es sich? 3. Was geschieht mit Tieren, wenn sie nicht mehr in Versuchen eingesetzt werden (können)? III. Fragen zur Haltung und Pflege: 1. Wie viele Tiere könnten in welcher Forschungseinrichtung maximal gehalten werden? 2. Wie werden die Tiere gehalten? Aufschlüsselung von Gruppenzusammensetzungen, Gehegegrößen, Anzahl von Tieren in Einzelhaltung (mit Begründung dafür) 3. Liegen Protokolle der monatlich durchzuführenden Tierärztlichen Begutachtungen vor? 4. Liegen ausführliche veterinärpathologische Untersuchungsberichte von verstorbenen/ euthanisierten Tieren vor? 5. Gibt es eine lückenlose Videoüberwachung der Tiere?