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Tiertransporte zwischen den LPT-Laboren Mienenbüttel in Niedersachsen und Hamburg-Neugraben

15.11.2019
Hamburg

Beschreibung

Die Anfrage bezieht sich auf Tiertransporte zwischen den LPT-Versuchslaboren in Mienenbüttel (Niedersachsen) und Hamburg-Neugraben, nach Berichterstattung über grausame Praktiken im Labor. Tierschützer berichten über den Transport von Tieren, einschließlich möglicher tote Tiere in Kühlwagen. Der Senat gibt an, dass keine regelmäßige Meldepflicht für Transporte zwischen den Standorten besteht. Zudem wurden keine Meldungen über Transporte im Hamburger Bezirk Harburg verzeichnet. Es wird betont, dass für Transporte von Tieren eine separate Zulassung als Transportunternehmer erforderlich ist, die LPT jedoch nicht beantragt hat. Des Weiteren wurde bestätigt, dass keine Hinweise auf Tierversuche mit nicht genehmigten Tieren, wie Hunden oder Affen, am Standort Hamburg-Neugraben vorliegen. Die Dokumentation der Todesursachen bei Tieren erfolgt gemäß Tierschutz-Versuchstierverordnung, wobei bisher keine auffälligen Mängel festgestellt wurden. Die Kontrolle der Bedingungen für den Tod von Tieren und die Dokumentation erfolgt bei Tierversuchen.


Fragen

1. Werden Tiere regelmäßig zwischen Mienenbüttel und Hamburg-Neugraben transportiert? 2. Sind Tiertransporte Bestandteil der Betriebserlaubnis von LPT? 3. Müssen Tiertransporte gemeldet werden? 4. Gibt es Hinweise auf nicht genehmigte Tierversuche an Hunden, Katzen oder Affen? 5. Werden die Todesursachen von Tieren dokumentiert? 6. Wie wird die Dokumentation der Todesumstände und Einschläferungen kontrolliert?