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Zucht- und Vorratshaltung von Tieren sowie Überschusstiere in Tierversuchslaboren in Hessen

25.03.2021
Hessen

Beschreibung

Die Kleine Anfrage von Heidemarie Scheuch-Paschkewitz (DIE LINKE) thematisiert die Zucht- und Vorratshaltung von Tieren sowie Überschusstiere in hessischen Tierversuchslaboren. Die Anfrage richtet sich insbesondere auf die Anzahl und Gründe für die Tötung nicht verwendeter Tiere zwischen 2017 und 2019. Die Antwort der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz verweist auf die fehlende gesetzliche Meldepflicht für einige Jahre und betont, dass Tiere aus wissenschaftlichen Gründen, krankheitsbedingt oder zur Erhaltung genetischer Linien getötet wurden. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass Maßnahmen wie Kryokonservierung helfen sollen, unnötige Züchtungen zu vermeiden. Zudem wurde die Förderung von Alternativen durch 3R-Forschungsprofessuren unterstützt. Die Tötung von Wirbeltieren ohne „vernünftigen Grund“ ist strafbar.


Fragen

1. Welche Tierversuchseinrichtungen gibt es in Hessen? 2. Wie viele Tiere wurden 2017–2019 getötet, ohne in Versuchen eingesetzt zu werden? 3. Welche Begründungen wurden für die Tötung angegeben? 4. Welche Maßnahmen gibt es zur Vermeidung unnötiger Tötungen?