Auf den Merkzettel setzen
Tierversuche an hessischen Hochschulen für das Jahr 2011 - Teil I
15.04.2013
Hessen
Beschreibung
Der Bericht behandelt die Entwicklung und den Umgang mit Tierversuchen an hessischen Hochschulen im Jahr 2011. Die Hochschulen sind verpflichtet, die Anzahl ihrer Tierversuche zu melden, wobei die meisten Forschungsaktivitäten in der medizinischen und biowissenschaftlichen Grundlagenforschung stattfinden. Es besteht ein zunehmender Fokus auf die Reduzierung und Vermeidung von Tierversuchen durch den Einsatz alternativer Methoden, insbesondere in der Lehre und Grundlagenforschung. So wurden beispielsweise in den Studiengängen an der Universität Kassel, Marburg, Frankfurt und Gießen zunehmend technologische und simulationstechnische Ansätze eingeführt, um Tierversuche zu ersetzen oder zu verringern. Trotz dieser Entwicklung bleibt die medizinisch-pharmazeutische Forschung auf Tierversuche angewiesen, insbesondere bei komplexen Fragestellungen. Die Förderung durch neue Gesundheitszentren und Exzellenzinitiativen trägt dazu bei, innovative Ansätze zu entwickeln und die tierexperimentelle Forschung effizienter zu gestalten. Insgesamt versuchen die Hochschulen, die Zahl der Tierversuche kontinuierlich zu reduzieren.
Fragen
Frage 1a. Wie viele Tierversuche wurden in 2011 an den hessischen Hochschulen insgesamt
durchgeführt (bitte nach Hochschule und Fachbereich aufschlüsseln)?
Frage 1. b) Wie viel Prozent dieser Versuche gehörten jeweils zu den Bereichen
Grundlagenforschung, angewandter Forschung und Auftragsforschung (bitte
nach Hochschule aufschlüsseln)?
Frage 1c. Wie viele Tiere wurden dafür verbraucht (jeweils Anzahl und Art der Versuchstiere nach Hochschulen gegliedert)?
Frage 1. d) Woher wurden die Versuchstiere jeweils bezogen?
Frage 2. Welche Zahl kann für das Jahr 2011 aufgrund der nach Versuchstiermeldeverordnung
eingegangenen Meldungen für die insgesamt in Hessen durchgeführten
Tierversuche ermittelt werden (bitte nach den durch die VersuchstiermeldeVO
insbesondere nach der Anlage zu § 1 Abs. 2 VersuchstiermeldeVO gegebenen
Möglichkeiten differenzieren)?
Frage 3. Ist der Landesregierung bekannt, welche nachweislich gewonnenen Erkenntnisse auf den in den Hochschulen durchgeführten Tierversuchen im vergangenen Jahr in der
Grundlagenforschung und bei der Anwendung in der Humanmedizin basieren?
Frage 4. a) In welchen Studiengängen an hessischen Universitäten wurden aus welchem
Grund Versuche unter Verwendung welcher Tiere mit welchem Verbrauch pro
Semester durchgeführt?
Frage 4. b) In welcher Weise sind die Hochschulen in diesen Studiengängen dem Auftrag
des § 17 Abs. 2 und 3 HHG nachgekommen?