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Zucht- und Vorratshaltung von Tieren in Tierversuchslaboren in Hessen - Teil I

15.01.2014
Hessen

Beschreibung

Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ursula Hammann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 22.09.2013 bezieht sich auf die Zucht und Vorratshaltung von Versuchstieren in hessischen Forschungseinrichtungen zwischen 2009 und 2012. Das Umweltministerium erklärt, dass keine systematische Datenerhebung zu Vorratshaltung erfolgt und üblicherweise bedarfsorientiert gezüchtet wird. Universitäten wie TU Darmstadt, Goethe-Uni Frankfurt, Uni Kassel und Uni Marburg berichten von keiner Vorratszucht, während die Justus-Liebig-Universität Gießen genaue Tierzahlen und Tötungen ohne Versuchseinsatz auflistet. Gründe für solche Tötungen sind u. a. nicht benötigter Genotyp, Geschlecht oder Alter. Tiere, die nicht in Versuchen eingesetzt werden, unterliegen nicht der offiziellen Tierversuchsstatistik, müssen aber gemäß Tierschutzgesetz in Kontrollbüchern dokumentiert werden. Diese enthalten Angaben zu Herkunft, Verbleib, Gesundheitszustand und Tod der Tiere. Die Beantwortung verdeutlicht den Zielkonflikt zwischen tierschutzrechtlichen Anforderungen und wissenschaftlicher Praxis in der Zucht transgener Tiermodelle.


Fragen

1. In welchen Tierversuchseinrichtungen in Hessen wurden 2009–2012 Versuchstiere auf Vorrat gehalten (Tierzahl, Tierart, Einrichtungen)? a) Welche Tierhaltungskapazitäten haben die jeweiligen Einrichtungen? b) Wie lange verbleiben diese Tiere in den Einrichtungen? 2. Wie viele dieser Tiere wurden getötet, ohne in einem Versuch eingesetzt zu sein? 3. Werden diese Tiere in der offiziellen Statistik des Landes oder Bundes erfasst? a) Werden diese Tiere in einem Kontrollbuch oder vergleichbarer Dokumentation aufgeführt? b) Welche Daten werden in dieser Dokumentation erfasst?