Fragen
1. wie sich der Tierverbrauch in Forschung und Lehre in den Hochschulen und
Forschungseinrichtungen in Baden-Württemberg in den letzten Jahren jeweils
entwickelt hat, aufgeschlüsselt nach Tierarten;
2. wie die Landesregierung dies bewertet;
3. in welchen Studiengängen an welchen Hochschulen „Experimentieren am lebenden
Objekt“ oder der Verbrauch „tierischen Materials“ im Pflichtbereich
des Studiums als Regelfall vorausgesetzt wird, aufgeschlüsselt nach Studien -
abschlüssen;
4. welche Maßnahmen die Landesregierung in Bezug auf die Curricula der tierverbrauchenden
Studiengänge unternommen hat, um Studierende für das Thema
Tierschutz zu sensibilisieren;
5. welche Maßnahmen die Landesregierung unternommen hat, um den Tierverbrauch
in Forschung und Lehre zu reduzieren und das mit Tierversuchen verbundene
Tierleid zu minimieren, und wie diese künftig ausgestaltet werden sollen;
6. an welche Einrichtungen und für welche Vorhaben in den letzten fünf Jahren
Zuwendungen des Landes aus dem Programm „Alternativmethoden für Tierversuche“
in welcher Höhe geflossen sind;
7. ob es Lehrstühle oder Institute in Baden-Württemberg gibt, die sich auf die
Entwicklung und Verbreitung von Alternativmethoden zu Tierversuchen spezialisiert
haben, vergleichbar zu dem in Berlin geplanten diesbezüglichen Institut
an der Charité, über das am 19. Juni 2017 im Tagesspiegel berichtet
wurde;
8. welche Chancen die Landesregierung in der Digitalisierung und in Big-Data-
Anwendungen sieht, um Tierversuche zu reduzieren;
9. inwiefern die Landesregierung in der Reduktion von Tierversuchen eine
Chance für Innovationen und Zukunftsperspektiven für den Wissenschaftsstandort
Baden-Württemberg sieht;
10. an welchen Einrichtungen in Baden-Württemberg derzeit Forschungen an
nichtmenschlichen Primaten stattfinden und ob der Landesregierung diesbezüglich
weitere Planungen bekannt sind;
11. ob der Landesregierung bekannt ist, in welcher Weise Tierversuche und vergleichbare
Fragestellungen in den letzten Jahren Thema von Ethikräten,
Ethikkommissionen, Ethikzentren, Aktivitäten im Rahmen des „public understanding
of science“ oder Programmen wie dem Zukunftskonzept „Research –
Relevance – Responsibility“ (Universität Tübingen) waren und in welcher
Weise zukünftig ein systematischer, landesweiter Dialog zu ethischen Fragen
der Forschung organisiert werden soll;
12. welche Schritte die Landesregierung beabsichtigt, um den Tierschutz-Ethikkommissionen
zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit und ethischen Zulässigkeit
von Tierversuchen neueste Forschungserkenntnisse besser zugänglich zu
machen;
13. ob der Landesregierung bekannt ist, welche Länder europa- und weltweit
führend in der Erforschung und Anwendung von Alternativen bei Tierversuchen
sind, auch hinsichtlich der Frage, ob es Länder gibt, die in Forschung
und Lehre weitgehend auf Tierversuche verzichten.