Fragen
1. Wie viele Tierschutz-Ethikkommissionen zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit
und ethischen Zulässigkeit von Tierversuchen existieren zum jetzigen Zeitpunkt
in Baden-Württemberg?
2. Wie oft tagten die Tierschutz-Ethikkommissionen in den vergangenen zwölf
Monaten?
3. Wie viele Stunden dauerten die Sitzungen der Tierschutz-Ethikkommissionen
in den vergangenen zwölf Monaten jeweils?
4. Wie viele Anträge wurden pro Sitzung der Tierschutz-Ethikkommissionen innerhalb
der letzten zwölf Monate behandelt?
5. Wie viel Vorbereitungszeit war pro Sitzung durchschnittlich erforderlich?
6. Wie setzen sich die Tierschutz-Ethikkommissionen in Bezug auf ihre Mitglieder
zum jetzigen Zeitpunkt zusammen (aufgeschlüsselt nach Mitgliedern, welche
von Tierschutzorganisationen benannt wurden, Mitgliedern, welche von
staatlichen Forschungseinrichtungen und/oder Universitäten benannt wurden
und Mitgliedern, welche von privatwirtschaftlichen Forschungseinrichtungen
benannt wurden)?
7. Wie hoch ist die Aufwandsentschädigung, welche die ehrenamtlichen Mitglieder
von Ethikkommissionen nach § 40 bzw. 42 Arzneimittelgesetz (AMG) in
Baden-Württemberg derzeit erhalten?
8. Wie hoch sind die Antragsgebühren, welche Antragstellerinnen und Antragsteller
für ethische Bewertungen von Ethikkommissionen nach § 40 bzw. 42
AMG an das Land Baden-Württemberg oder die jeweiligen Einrichtungen
derzeit zu entrichten haben?
9. Wie lässt es sich aus ihrer Sicht rechtfertigen, dass die ehrenamtlichen Mitglieder
der Tierschutz-Ethikkommissionen für ihren Arbeitsaufwand pro Sitzung
lediglich eine pauschale Aufwandsentschädigung von 25 Euro erhalten?
10. Welche Handlungsmöglichkeiten sieht sie, um die gesetzlich vorgeschriebene
Kommissionstätigkeit den Anforderungen entsprechend besser auszustatten?