Logo Transparente Tierversuche Datenbank
Auf den Merkzettel setzen

Arbeitsbedingungen von Tierschutz-Ethikkommissionen in Baden-Württemberg

21.12.2016
Baden-Württemberg

Beschreibung

Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Thekla Walker (GRÜNE) bezieht sich auf die Arbeitsbedingungen der Tierschutz-Ethikkommissionen in Baden-Württemberg, insbesondere auf die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Mitglieder und die Antragsgebühren für Tierversuchsbewertungen. Derzeit erhalten die ehrenamtlichen Mitglieder der Tierschutz-Ethikkommissionen eine pauschale Aufwandsentschädigung von 25 Euro pro Sitzung, was im Vergleich zu den Ethikkommissionen im Humanbereich als gering betrachtet wird. Die Anfrage fordert eine angemessenere Entschädigung und eine Finanzierung durch Antragsgebühren, wie sie in anderen Bereichen üblich ist. In der Antwort des Ministeriums wird auf die Verwaltungsvorschriften und die rechtlichen Grundlagen hingewiesen, nach denen die Entschädigung derzeit geregelt ist. Ab dem 1. August 2016 wurde die Entschädigung durch eine Neuregelung verdreifacht, sodass sie nun bei längeren Sitzungen auf 84 Euro steigt. Die Antragsgebühren für Tierversuchsbewertungen variieren zwischen 130 und 339 Euro für Vollanträge, wobei privatrechtliche Antragsteller gebührenpflichtig sind.


Fragen

1. Wie viele Tierschutz-Ethikkommissionen zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit und ethischen Zulässigkeit von Tierversuchen existieren zum jetzigen Zeitpunkt in Baden-Württemberg? 2. Wie oft tagten die Tierschutz-Ethikkommissionen in den vergangenen zwölf Monaten? 3. Wie viele Stunden dauerten die Sitzungen der Tierschutz-Ethikkommissionen in den vergangenen zwölf Monaten jeweils? 4. Wie viele Anträge wurden pro Sitzung der Tierschutz-Ethikkommissionen innerhalb der letzten zwölf Monate behandelt? 5. Wie viel Vorbereitungszeit war pro Sitzung durchschnittlich erforderlich? 6. Wie setzen sich die Tierschutz-Ethikkommissionen in Bezug auf ihre Mitglieder zum jetzigen Zeitpunkt zusammen (aufgeschlüsselt nach Mitgliedern, welche von Tierschutzorganisationen benannt wurden, Mitgliedern, welche von staatlichen Forschungseinrichtungen und/oder Universitäten benannt wurden und Mitgliedern, welche von privatwirtschaftlichen Forschungseinrichtungen benannt wurden)? 7. Wie hoch ist die Aufwandsentschädigung, welche die ehrenamtlichen Mitglieder von Ethikkommissionen nach § 40 bzw. 42 Arzneimittelgesetz (AMG) in Baden-Württemberg derzeit erhalten? 8. Wie hoch sind die Antragsgebühren, welche Antragstellerinnen und Antragsteller für ethische Bewertungen von Ethikkommissionen nach § 40 bzw. 42 AMG an das Land Baden-Württemberg oder die jeweiligen Einrichtungen derzeit zu entrichten haben? 9. Wie lässt es sich aus ihrer Sicht rechtfertigen, dass die ehrenamtlichen Mitglieder der Tierschutz-Ethikkommissionen für ihren Arbeitsaufwand pro Sitzung lediglich eine pauschale Aufwandsentschädigung von 25 Euro erhalten? 10. Welche Handlungsmöglichkeiten sieht sie, um die gesetzlich vorgeschriebene Kommissionstätigkeit den Anforderungen entsprechend besser auszustatten?