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Verwendung von Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken
22.11.2013
Baden-Württemberg
Beschreibung
Zusammenfassend hebt das Schreiben die Bemühungen um eine bessere Erfassung und den Schutz der Versuchstiere hervor, verweist aber auf die begrenzte Verfügbarkeit von spezifischen Daten.
In der Antwort auf Ihre Anfrage vom 24. Oktober 2013 wird eine Übersicht über die gemeldeten Versuchstierzahlen aus Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt. Aufgrund des Datenschutzrechts können jedoch keine weiteren Daten erhoben und übermittelt werden. Zukünftig sollen diese Daten im Rahmen einer Berichterstattung gemäß EU-Richtlinie 2010/63 erhoben werden. Die neue Versuchstiermeldeverordnung wird derzeit im Bundesrat beraten. Zudem halten biomedizinische Forschungseinrichtungen sowie andere Einrichtungen wie Prüf- und landwirtschaftliche Forschungseinrichtungen Tiere zu wissenschaftlichen Zwecken, jedoch liegen dem Ministerium keine konkreten Zahlen zur Tierhaltung vor. Es wird auf die Regelungen der Tierschutz-Versuchstierverordnung hingewiesen, besonders im Hinblick auf die Einhaltung der 3R-Prinzipien. Für die Überwachung der Forschungseinrichtungen sind Gespräche mit den zuständigen Behörden bereits geführt worden, und die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Vorschriften wird überprüft.
Fragen
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