Fragen
Hier sind die in der Drucksache enthaltenen Fragen:
1. Inwieweit liegt es im Spielraum der Bundesregierung bzw. der Verwaltung (Anwendungspraxis) zu bestimmen, welche Tierversuche verbindlich durchgeführt werden müssen?
2. Sofern es einen Spielraum gibt, inwiefern wird davon Gebrauch gemacht (bitte konkrete Beispiele für Versuche und Tierart(en))?
3. Sofern die Festlegung verbindlich durchzuführender Tierversuche (teilweise) der Auslegung der Bundesregierung obliegt, zu welchem Ergebnis kommen sie?
4. Gibt es eine Mindestanforderung an die Anzahl der getesteten Tiere?
5. Gibt es Test-Vorgaben der Bundesregierung zur verbindlichen Verwendung von nicht-menschlichen Primaten oder sind entsprechende Gesetzentwürfe in Planung? Wenn ja, welche Vorschriften sind das und an welchen Arten muss getestet werden?
6. Plant die Bundesregierung auf Bundes-, EU- und OECD-Ebene eine Modernisierung anzustoßen, bei der die vielfältigen tierversuchsfreien Testmethoden prioritär berücksichtigt werden und herkömmliche Tierversuche aus den Regelwerken gestrichen werden?