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Reduzierung und Ausstieg aus der gegenwärtigen Praxis der Tierversuche

27.12.2023
Bundesebene

Beschreibung

Die Bundesregierung verfolgt eine Strategie zur Reduzierung von Tierversuchen, ist jedoch durch EU-Vorgaben und nationale Gesetze eingeschränkt. Tierversuche unterliegen strengen Genehmigungsprozessen und sind nur erlaubt, wenn Alternativen fehlen. Die Verwaltungspraxis gibt wenig Spielraum, Tierversuche eigenständig festzulegen oder abzulehnen. Besonders für toxikologische Untersuchungen bestehen Unsicherheiten, ob Alternativmethoden ausreichen. Nicht-menschliche Primaten werden nur genutzt, wenn keine anderen Spezies geeignete Ergebnisse liefern. Die Bundesregierung setzt auf Förderung alternativer Methoden, darunter Organ-on-a-Chip-Technologien und in-vitro-Modelle. Seit 1980 wurden über 680 Projekte mit 220 Millionen Euro gefördert. Das BMBF unterstützt Forschungsnetzwerke wie das „Bundesnetzwerk 3R“. Auf internationaler Ebene engagiert sich die Bundesregierung für die Validierung und Standardisierung alternativer Testmethoden, insbesondere im OECD-Testmethodenprogramm. Trotz bestehender Bemühungen bleibt die vollständige Ablösung von Tierversuchen herausfordernd, da regulatorische Anforderungen weiterhin deren Einsatz vorschreiben.


Fragen

Hier sind die in der Drucksache enthaltenen Fragen: 1. Inwieweit liegt es im Spielraum der Bundesregierung bzw. der Verwaltung (Anwendungspraxis) zu bestimmen, welche Tierversuche verbindlich durchgeführt werden müssen? 2. Sofern es einen Spielraum gibt, inwiefern wird davon Gebrauch gemacht (bitte konkrete Beispiele für Versuche und Tierart(en))? 3. Sofern die Festlegung verbindlich durchzuführender Tierversuche (teilweise) der Auslegung der Bundesregierung obliegt, zu welchem Ergebnis kommen sie? 4. Gibt es eine Mindestanforderung an die Anzahl der getesteten Tiere? 5. Gibt es Test-Vorgaben der Bundesregierung zur verbindlichen Verwendung von nicht-menschlichen Primaten oder sind entsprechende Gesetzentwürfe in Planung? Wenn ja, welche Vorschriften sind das und an welchen Arten muss getestet werden? 6. Plant die Bundesregierung auf Bundes-, EU- und OECD-Ebene eine Modernisierung anzustoßen, bei der die vielfältigen tierversuchsfreien Testmethoden prioritär berücksichtigt werden und herkömmliche Tierversuche aus den Regelwerken gestrichen werden?