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Weiteres Vorgehen der Bundesregierung – Reduktionsstrategie zu Tierversuchen

25.04.2024
Bundesebene

Beschreibung

Die Bundesregierung verfolgt eine Reduktionsstrategie für Tierversuche, mit dem Ziel, die Anzahl verwendeter Versuchstiere zu minimieren und Alternativmethoden zu fördern. Die Federführung liegt beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), während weitere Ressorts beteiligt sind. Ein ressortübergreifendes Kompetenznetzwerk wurde bislang nicht formal eingerichtet, jedoch existieren Austauschplattformen wie das Bundesnetzwerk 3R und das Deutsche Zentrum zum Schutz von Versuchstieren (Bf3R). Die Bundesregierung arbeitet an einem strategischen Ansatz zur Reduzierung von Tierversuchen, jedoch gibt es noch keinen konkreten Zeitplan für die Fertigstellung oder Umsetzung. Eine Einbindung von Stakeholdern aus Wissenschaft, Industrie, Behörden und Tierschutzorganisationen ist geplant. Es gibt Initiativen zur Förderung von New Approach Methods (NAMs) und deren regulatorische Implementierung. Die Bundesregierung unterstützt internationale Programme wie PARC und RISK-HUNT3R und investiert in Validierungsstudien. Die Fördermittel für Alternativmethoden beliefen sich in den letzten Jahren auf mehrere Millionen Euro jährlich. Trotz zahlreicher Bemühungen bleiben viele Fragen zur Umsetzung und zum Zeitrahmen der Reduktionsstrategie offen.


Fragen

Hier sind die in der Drucksache enthaltenen Fragen: 1. Welches Ressort hat in der Bundesregierung die Federführung für eine etwaige Reduktionsstrategie für Tierversuche inne? 2. Welche Ressorts sind an der Erarbeitung der Reduktionsstrategie beteiligt, und beinhaltet die Einbindung auch die im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP aufgeführte Etablierung eines ressortübergreifenden Kompetenznetzwerks? 3. Hat die Bundesregierung ein ressortübergreifendes Kompetenznetzwerk etabliert, und wenn ja, wann, und welche Ressorts sind vertreten? 4. Wie sieht der weitere Arbeitsprozess samt Zeitplan der von der Bundesregierung geplanten Vorlage einer Reduktionsstrategie von Tierversuchen konkret aus? 5. Wann plant die Bundesregierung, die Reduktionsstrategie für Tierversuche vorzulegen? 6. Wann plant die Bundesregierung, mit der Umsetzung der Reduktionsstrategie zu beginnen? 7. Wird die Reduktionsstrategie in Anlehnung an die europäischen Entwicklungen auch einen Ausstiegsplan für Tierversuche im Rahmen regulatorischer Tests beinhalten? 8. Wird die Reduktionsstrategie unter Einbeziehung von Stakeholdern entwickelt, und wenn ja, welche Stakeholder werden einbezogen? 9. Wird die Reduktionsstrategie einen stufenweisen Umstieg vorsehen? a) Wie werden die Zwischenziele definiert, und wie werden die Entwicklungen an die Zwischenziele angepasst? b) Wird es regelmäßige Aktualisierungen, Berichte und Stakeholder-Meetings zu den Zwischenzielen geben? 10. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung bzw. sind in Planung, um die Lücke zwischen der Entwicklung von New Approach Methods (NAMs) und deren regulatorischen Anwendung („3R Tal des Todes“) zu schließen? 11. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, neue Methoden als geeignet für die regulatorische Anwendung zu identifizieren, und wie werden Validierungsstudien für diese Methoden organisiert? 12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die im Rahmen des europäischen Großprojekts PARC (European Partnership for the Assessment of Risks from Chemicals) erarbeiteten Ansätze zur Entwicklung neuer Methoden? Werden diese im Rahmen des Projekts validiert, und wenn nein, plant Deutschland, selbst die Validierung einiger der Methoden zu koordinieren und zu finanzieren? 13. In welchem Rahmen unterstützt die Bundesregierung die Finanzierung von Validierungs- bzw. Ringstudien, und wie viele Mittel stehen hierfür im Jahr 2024 und nach aktuellen Plänen der Bundesregierung im Jahr 2025 zur Verfügung? 14. In welcher Höhe hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in den Jahren 2019 bis 2023 die Erforschung und Entwicklung von Alternativmethoden zu Tierversuchen gefördert (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 15. Welche Förderhöhen sind nach der gegenwärtigen Haushaltsplanung des BMBF für die Jahre 2024, 2025 und 2026 vorgesehen? 16. Wird im Rahmen des Nationalen Aktionsplans für den Europäischen Forschungsraum unter dem Handlungsfeld 2 zur Verstärkung des Forschungstransfers auch das Thema der tierversuchsfreien Methoden, die sogenannten New Approach Methodologies (NAMs), für regulatorische Tests aufgegriffen werden? Wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht? 17. Ist die Ansiedlung eines Instituts oder einer Projektgruppe am BMBF denkbar, die die Entwicklung und Validierung von NAMs für regulatorische Tests bedarfsgerecht und strategisch koordiniert und Fördermittel vergibt (ähnlich dem französischen „Pepper“-Projekt), um gemeinsam mit dem Bundesnetzwerk 3R als Stakeholderforum die Anwendung von NAMs zu fördern? Wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht? 18. Wie viele tierversuchsfreie Methoden für die regulatorische Testung wurden innerhalb der vergangenen fünf Jahre mithilfe der Förderung der BMBF-Förderrichtlinie für „Alternativmethoden zum Tierversuch“ entwickelt, und wie viele davon wurden erfolgreich (prä)validiert bzw. werden heute außerhalb der entwickelnden Forschergruppe verwendet? 19. Wie hoch waren die Bundeszuschüsse an das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) in den Jahren 2019 bis 2023, und welchen Anteil dieser Bundesmittel hat das BfR für die Erforschung und Entwicklung von Alternativmethoden zu Tierversuchen aufgewendet (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 20. Welche Aktivitäten hat das Deutsche Zentrum zum Schutz von Versuchstieren (Bf3R) im Kompetenzbereich 3 „Alternativmethoden in der Toxikologie“ in den vergangenen fünf Jahren ausgeführt? 21. Wie viele tierversuchsfreie Methoden aus deutscher Entwicklung wurden in den vergangenen zehn Jahren validiert und in OECD-Prüfrichtlinien übernommen, und wie viele davon wurden über das Bf3R in die OECD eingebracht? 22. Welche Maßnahmen zur Vermeidung der „Reproduzierbarkeitskrise“ und zur Sicherstellung hoher Standards (Gute In-vitro-Methodenpraxis der OECD) bei der Entwicklung neuer Methoden ergreift das Bf3R? 23. Wie viel Budget hat das Bf3R nach Kenntnis der Bundesregierung für die Koordination und Durchführung von Validierungsstudien verausgabt? 24. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind nach Kenntnis der Bundesregierung mit den Aufgaben im Kompetenzbereich 3 am Bf3R betraut?