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Tierversuche in Bayern – Genehmigungspraxis und Kontrollen
17.03.2020
Bayern
Beschreibung
Die SPD-Abgeordneten Martina Fehlner und Ruth Müller hinterfragen die Genehmigungs- und Kontrollpraxis von Tierversuchen in Bayern. Trotz nahezu vollständiger Genehmigungsquote wurden in den letzten drei Jahren keine Versuche aufgrund von Verstößen abgebrochen. Die Staatsregierung gibt an, dass ihr keine vollständigen Daten zur Risikoeinstufung oder Nichteinhaltung von Kontrollvorgaben vorliegen. In Oberbayern und Unterfranken sind spezialisierte Fachkräfte, überwiegend Tierärztinnen und Tierärzte, für Genehmigung und Überwachung zuständig. Die Kontrolle der Durchführung, Qualifikation des Personals sowie die Einhaltung tierschutzrechtlicher Bestimmungen erfolgt durch Kreisverwaltungsbehörden, meist unangekündigt. Seit 2015 kam es zu diversen Beanstandungen, v. a. bei Dokumentation, Haltung und Hygiene. Verstöße wurden meist mit Belehrungen, teils auch mit Bußgeldern oder Maßnahmenplänen geahndet. Kontrollmechanismen basieren auf Risikoanalysen. Bei Tierversuchskommissionen nach § 15 des Tierschutzgesetzes wird auf Fachkompetenz und Vermeidung von Interessenkonflikten geachtet. Die Staatsregierung hält das Kontrollsystem für ausreichend, erkennt aber an, dass Antragsteller abgelehnte Vorhaben auch in anderen Bundesländern erneut einreichen können. Zu bevorstehenden rechtlichen Änderungen liegen noch keine Informationen vor, doch Bayern kündigt deren rechtskonforme Umsetzung an.
Fragen
1. a) Welcher Kontrollumfang wurde festgelegt?
b) Bei welchen Versuchen wurde der Kontrollumfang nicht eingehalten?
c) Was waren die Gründe dafür?
2. a) Wie viele Stellen sind für Genehmigungen und Risikoeinstufungen eingerichtet?
b) Wie viele Stellen sind für Kontrollen zuständig?
c) Ist die Personalausstattung ausreichend?
3. a) Wie wird die Qualifikation der Versuchsdurchführenden kontrolliert?
b) Wie wird die Qualifikation der Tierschutzbeauftragten kontrolliert?
c) Wie wird die Beachtung des Tierwohls kontrolliert?
4. Wurden die Kontrollen angekündigt oder unangekündigt durchgeführt?
5. a) Wie viele Beanstandungen gab es seit 2015?
b) Wie wurden Verstöße geahndet?
c) Wurden Mängel zeitnah kontrolliert?
6. a) Wie setzen sich die Tierversuchskommissionen zusammen?
b) Wie werden tierschutzrechtliche Belange gewichtet?
c) Wie werden Interessenkonflikte vermieden?
7. Sind die Kontrollmechanismen ausreichend, um Verstöße wirksam auszuschließen?
8. Hat sich die Staatsregierung auf kommende rechtliche Änderungen vorbereitet?